[1] Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit verrichten, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V bzw. § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 in Verb. mit Satz 1 SGB XI, wenn die vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt ausgeübt wird (s. Beispiel 20). Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wirkt sich gleichermaßen auf die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung aus.

[2] Wird während des vorgeschriebenen Praktikums Arbeitsentgelt erzielt, besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und in der Pflegeversicherung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verb. mit Satz 1 SGB XI als zur Berufsausbildung Beschäftigte.

[3] Vorgeschriebene Praktika gehören zu den Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Nach den Regelungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V kommt daher Versicherungsfreiheit als geringfügige Beschäftigung nicht in Betracht (s. Beispiel 21). Dies gilt gleichermaßen für die Pflegeversicherung.

[4] Im Übrigen ist § 5 Abs. 7 SGB V zu berücksichtigen, so dass eine evtl. bestehende Familienversicherung nach § 10 SGB V in der Krankenversicherung und nach § 25 SGB XI in der Pflegeversicherung vorrangig vor der Versicherung als Praktikant durchzuführen ist. Eine Familienversicherung kommt in Betracht, wenn das Gesamteinkommen der Praktikanten nicht regelmäßig die in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V genannte Entgeltgrenze von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet und daneben die übrigen Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt werden […]. Die mit Wirkung vom 01.04.2003 in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V eingefügte Gesamteinkommensgrenze von 400 EUR ist für Vorpraktikanten nicht maßgebend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen