Emeritenbezüge entpflichteter Hochschullehrer

Zu den Versorgungsbezügen gehören auch Emeritenbezüge entpflichteter Hochschullehrer (→ BFH vom 19.6.1974 - BStBl 1975 II S. 23 und vom 5.11.1993 - BStBl 1994 II S. 238).

Sterbegeld

Das nach § 41 BAT i.V.m. § 4 des Tarifvertrags zu § 71 BAT gezahlte Sterbegeld ist ein Versorgungsbezug (→BFH vom 8.2.1974 – BStBl 1974 II S. 303).

Übergangsgeld

Übergangsgeld, das nach den §§ 62 bis 64 BAT oder entsprechenden Regelungen gewährt wird, ist ein Versorgungsbezug, wenn es wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Erreichens der tariflichen oder der so genannten flexiblen Altersgrenze gezahlt wird und soweit es nicht nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei ist; beim Übergangsgeld, das wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt wird, ist Voraussetzung, dass der Angestellte im Zeitpunkt seines Ausscheidens das 63., bei Schwerbehinderten das 60. Lebensjahr vollendet hat (→ BFH vom 21.8.1974 - BStBl 1975 II S. 62).

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