Leitsatz

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten führen beim Empfänger nur zu sonstigen Einkünften, wenn sie sich beim Unterhaltspflichtigen steuerlich ausgewirkt haben.

 

Sachverhalt

Erbringt ein Steuerpflichtiger an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten Unterhaltsleistungen, kann er diese mit Zustimmung des Empfängers bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Umgekehrt muss der Unterhaltsempfänger diese Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1a EStG versteuern. Das FG stellt sich auf den Standpunkt, dass die Unterhaltsleistungen beim Empfänger nur dann als steuerpflichtig sind, wenn sich der mögliche Abzug beim Unterhaltsgeber auch tatsächlich steuermindernd auswirkt.

Unter Beachtung des Korrespondenzprinzips ist das Tatbestandsmerkmal des § 22 Nr. 1a EStG "abgezogen werden können" dahingehend auszulegen, dass sich aus der Berücksichtigung der Unterhaltsaufwendungen eine Steuerminderung beim Geber ergeben muss. Der Sinn und Zweck des Realsplittings besteht darin, dass eine Verteilung des Einkommens stattfindet. Der Teil, der zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten verwendet wird, wird dem anderen Ehegatten zugerechnet; es besteht eine unmittelbare Beziehung zwischen Steuerentlastung beim Verpflichteten und Steuerbelastung beim Empfänger. Daraus folgt, dass solche Einkünfte beim Empfänger nur dann als steuerpflichtig zu behandeln sind, wenn sich der mögliche Abzug beim Unterhaltsgeber auch tatsächlich steuermindernd auswirkt. Anderenfalls unterbleibt deren Ansatz als steuerpflichtig.

 

Hinweis

Das FG hat gegen sein Urteil die Revision zugelassen. Entsprechende Steuerbescheide sollen durch Einspruch offen gehalten werden.

 

Link zur Entscheidung

FG Köln, Urteil v. 7.11.2007, 14 K 4225/06, Az. des BFH: X R 44/07.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Erbschaftsteuergesetz-Kommentar. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen