(1)[1] Der von jedem Umlagepflichtigen des Aufgabenbereichs Banken und sonstige Finanzdienstleistungen zu entrichtende Umlagebetrag beträgt
1. |
in der Gruppe Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute mindestens
|
2. |
in der Gruppe Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen mindestens 1 300 Euro, |
3. |
in der Gruppe Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete OGAW-Investmentaktiengesellschaften mindestens 7 500 Euro. |
Bis 25.06.2021:
(1) Der von jedem Umlagepflichtigen des Aufgabenbereichs Banken und sonstige Finanzdienstleistungen zu entrichtende Umlagebetrag beträgt
1. |
in der Gruppe Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute mindestens
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