(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung[1] in Kraft.
(2) § 29 Absatz 3 Nummer 4 tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
(3) Am Tag nach der Verkündung treten außer Kraft:
4. |
die Verordnung über die Laufbahnen des gehobenen und höheren Fachschuldienstes an Bundeswehrfachschulen vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1674). |
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