Leitsatz

M.E. praktisch interessant ist die Frage, ob der Konkursverwalter einer GmbH, der deren Grundstücke und "als Bevollmächtigter" des Eigentümers (Anteilsinhabers der GmbH) dessen Grundstücke veräußert und darüber eine Rechnung mit Steuerausweis ausstellt, nach § 14 Abs. 2 UStG (ab 1. 1. 2004 § 14c Abs. 1 UStG) die Steuer selbst schuldet, weil die Vollmacht nicht den Verzicht auf die Steuerbefreiung umfasse (so das FG). Die Frage ist aber lt. BFH nicht grundsätzlich bedeutsam, weil es Tatsachenwürdigung sei, ob im Einzelfall eine Rechnung dem angeblich Vertretenen oder dem Vertreter zuzurechnen sei. Danach empfiehlt es sich, Vollmachten für Grundstücksgeschäfte im Einzelnen - also auch hinsichtlich des Verzichts auf die Steuerbefreiung gem. § 9 UStG - durchzugehen.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Beschluss v. 13. 11. 2003, V B 140/02, BFH/NV 2004 S. 382.

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