Ab 1.1.2020 mehr Wohngeld

Der Bundesrat hat der Wohngeldreform zugestimmt. Damit wird es ab dem 1. Januar 2020 mehr Wohngeld geben. Ab 2022 soll der Zuschuss dann alle zwei Jahre angepasst werden. Und auch die Zahl der Empfänger soll steigen. Für Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt wird eine neue Mietstufe eingeführt.

Das neue Wohngeld soll vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im Eigentum wohnen und keine andere staatliche Unterstützung erhalten (z. B. Hartz IV), unterstützen. Vorteile soll dies vor allem für Familien und Rentner bringen. Um etwa 30 Prozent soll der Zuschuss angehoben werden. Das würde z. B. für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt 190 Euro statt 145 Euro, also 45 Euro mehr im Monat, bedeuten.

In Regionen mit besonders hohen Mieten wird außerdem eine zusätzliche Mietenstufe VII eingeführt. Bei der Berechnung sollen auch regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Damit will der Gesetzgeber unterschiedliche Mietentwicklungen berücksichtigen.

Die Reichweite soll erweitert werden. Statt 480.000 Haushalte ohne Reform sollen im Jahr 2020 mit Reform 660.000 Haushalte davon profitieren können. Seit der letzten Wohngelderhöhung 2016 sind etliche Personen in die Grundsicherung gewechselt, was zu Einsparungen beim Wohngeld für Bund und Länder geführt hatte.

Wohngeldausgaben 2018 gesunken

Mit ein Grund, warum die Jahresausgaben für das Wohngeld im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 89 Millionen Euro auf 1.045 Millionen Euro gesunken sind. Für das Jahr 2020 wird mit Gesamtausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro gerechnet. Die Zusatzausgaben von 214 Millionen Euro sollen je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Die Immobilienbranche hält das Wohngeld grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um Mieten bezahlbar zu halten. Ihr bei einer Anhörung vorgetragener Wunsch nach einer jährlichen Anpassung anstatt alle zwei Jahre fand aber kein Gehör.

Auch die vom GdW, Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, und dem Bundesrat ins Spiel gebrachte Klimakomponente im Wohngeld fand keine Berücksichtigung. Damit hätte man auch einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu Wohnungen mit höheren energetischen Standards ermöglichen können. Für die Berechnung des Wohngeldes wird damit weiterhin die Kaltmiete ohne Berücksichtigung der Heizkosten den Ausschlag geben.

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