Glättesturz am Winterabend

Auch bei Glatteisunfällen zählt jede Stunde, wie dieser Fall zeigt:

Eine Gemeindesatzung, durch die die Räum- und Streupflicht auf die Anlieger delegiert ist, bestimmt u. a.:

Zitat

Schnee ist auf Bürgersteigen und Gehwegen … zu räumen

  1. sofern er über Nacht gefallen ist: bis spätestens 9 Uhr,
  2. sofern er in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr fällt: mindestens alle 3 Stunden.

Ein Mann war an einem Winterabend gegen 21 Uhr auf einem Bürgersteig gestürzt und hatte sich dabei Verletzungen zugezogen. Seine Schadensersatzklage gegen den streupflichtigen Hausbesitzer blieb erfolglos.

Beweislast

Das OLG Koblenz nahm eine Verkehrssicherungspflicht des Grundstücksbesitzers grundsätzlich an, konnte jedoch eine kausale Pflichtverletzung nicht feststellen. Dabei befasste es sich vor allem mit Fragen der Beweislast und stellte klar:

Beweispflichtig für die Versäumung der Streupflicht ist grundsätzlich der Geschädigte. Dem Geschädigten kann bei einem Verstoß gegen die Streupflicht grundsätzlich nicht die Beweislast für die Ursächlichkeit des Nichtstreuens für seinen Unfall abgenommen werden, sondern es kann ihm lediglich unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweiserleichterung in Form des Anscheinsbeweises zugebilligt werden.

Anscheins­beweis bei Glatteisunfall

Bei Glatteisunfällen sind die Regeln über den Anscheinsbeweis anwendbar, wenn der Verletzte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist. In einem solchen Fall spricht nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, dass es bei Beachtung der Vorschriften über die Streupflicht nicht zu den Verletzungen gekommen wäre, dass sich also in dem Unfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, deren Eintritt die Schutzvorschriften verhindern wollten. Die Regeln über den Anscheinsbeweis können aber keine Anwendung finden, wenn der Sturz auf dem Glatteis erst nach dem Ende der Streupflicht eingetreten ist. Ein solcher Sachverhalt entspricht nicht mehr einem typischen Geschehensablauf, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist.

(OLG Koblenz, Beschluss v. 13.2.2015, 3 U 1261/14)

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