Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger und Grundstücksbesitzer

Versichert sind die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger oder auch Besitzer des Baugrundstücks ergeben. Für viele ist die Notwendigkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung nicht immer verständlich, wenn sie fremde Personen (Architekten, Bauunternehmer) mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragen. Aber Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Besucher, Passanten) richten sich gegen den Bauherrn.

Aber nicht für jedes kleinere Bauvorhaben muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, denn sowohl im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung als auch der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe abgedeckt (Einzelheiten dazu in Gruppe 16 "Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer", S. 189 ff., Abschn. 5.3).

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