Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt keine der Höhe nach unbegrenzte Deckung zur Verfügung. Um die Belastung im Schadensfall kalkulieren zu können, bieten die Versicherer nur summenmäßig begrenzte Deckungen an. Die sich am Risikopotenzial orientierende Auswahl ist dem Versicherungsnehmer freigestellt.

Summenmäßige Begrenzung

Die Bandbreite der angebotenen Versicherungssummen liegt im Bereich zwischen 100.000 EUR und mehreren Millionen EUR je Versicherungsfall. Schwerpunktmäßig dürften die am Markt vereinbarten Versicherungssummen zwischen 500.000 EUR und 5 Mio. EUR liegen. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahrs wird in der Regel auf das Doppelte im Versicherungsjahr begrenzt.

Ist ein Versicherer nicht bereit, die gewünschte Versicherungssumme insgesamt zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit, die bei ihm vereinbarte Versicherungssumme durch eine Anschlussversicherung bei einem anderen Versicherer aufzustocken.

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