Die Frage des Vermieters, ob sein potenzieller Mieter Haustiere hält oder beabsichtigt, im Laufe des Mietverhältnisses Haustiere anzuschaffen, ist grundsätzlich erlaubt. Diese Auffassung teilt auch der Düsseldorfer Kreis, jedoch nicht schrankenlos. Die Zulässigkeit der Frage sei dann zu verneinen, wenn sie auch Kleintiere wie Zierfische, Mäuse oder Hamster etc. betreffe.

Der Düsseldorfer Kreis hält die Frage also nur insoweit für zulässig, als die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt, was bei Kleintieren nicht der Fall ist. Allerdings stellt sich hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Aussage des Düsseldorfer Kreises, da der potenzielle Mieter ja ggf. einen Hund hält und weiter in der neuen Wohnung halten will. Das aber weiß der Vermieter nicht. Dass man ihm einerseits das Recht zubilligt, Fragen nach Haustieren stellen zu dürfen, dies aber dann nicht mehr gelten soll, wenn die Antwort des Mieters "Goldfisch im Glas" lautet, ist nicht ganz nachvollziehbar.

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