Wenn die Stadt Straßen saniert, zahlen Anlieger mitunter horrende Summen. Dass die Straßenausbaubeiträge nicht bundeseinheitlich geregelt sind, sorgt für Unmut. Zuletzt hat sich Rheinland-Pfalz auf eine teilweise Abschaffung der Kommunalabgabe geeinigt. In Sachsen-Anhalt macht eine Volksinitiative mobil.

Teilweise Abschaffung in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz dürfen die Kommunen ab 2024 die Anwohner nicht mehr an den teilweise fünfstelligen einmaligen Beiträgen für den Ausbau von Straßen beteiligen. Die erforderlichen Änderungen im Kommunalabgaben- und Landesfinanzausgleichsgesetz hat der Landtag in Mainz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen Ende April beschlossen.

Ausnahmen sollen für extrem kleine Gemeinden gelten: Hier sollen die Anlieger der jeweiligen Straße weiterhin an den umstrittenen einmaligen Kosten beteiligt werden dürfen. Für alle anderen Kommunen gilt: Einmalige Kosten fallen weg, wiederkehrende Beiträge, die alle Anwohner eines Ortes oder eines Gebiets rund um den Ausbau- oder Sanierungsort anteilig zahlen müssen, bleiben.

In Rheinland-Pfalz arbeiten nach Angaben der Regierung derzeit bereits etwa 40 % der Kommunen mit diesen wiederkehrenden Beiträgen. Die Straßenausbaubeiträge völlig abzuschaffen, hielt die Koalition nicht für sinnvoll. Je nach Grundstücksgröße werden die wiederkehrenden Beiträge geschätzt unter 100 EUR pro Jahr liegen. Für einmalige Beiträge, wie sie noch in vielen deutschen Städten erhoben werden, werden teilweise mehrere 10.000 EUR fällig.

Eine Änderung des Gesetzes zum Finanzausgleich wurde nötig, weil die Kommunen, die ihre Satzungen ändern müssen, in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eine finanzielle Unterstützung aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommen sollen.

Initiative gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt

Eine Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt ist laut Organisatoren auf der Zielgeraden. Die Unterschriftenlisten sollten noch im Mai dem Landtag übergeben werden. Die Initiative will erreichen, dass die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2019 abgeschafft werden. Im Doppelhaushalt 2020/2021 ist Geld für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingeplant. Der Landtag in Magdeburg ist mehrheitlich für ein Ende der Beitragspflicht. Ein konkretes Konzept gibt es aber noch nicht.

Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?

Während Baden-Württemberg nie solche Beiträge erhoben hat, wurden in Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein wurde aus einer Soll-Regelung eine Kann-Regelung gemacht: Es liegt im Ermessen der Kommunen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben – nur die Hessen-SPD hatte sich für die vollständige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen eingesetzt. Der Landtag von Brandenburg hat im Juni 2019 das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen beschlossen. Auch hier hatte eine Volksinitiative den Stein ins Rollen gebracht.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde Ende 2019 eine Änderung der §§ 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) beschlossen: Beträge werden hier gedeckelt und es sind Raten- sowie Stundungsregelungen eingeführt worden. Den Obolus ganz abschaffen wollte die Regierung aber nicht. Nach Angaben des Bauministeriums nehmen die Kommunen mit den erhobenen Straßenausbaubeiträgen zwischen 112 und 127 Mio. EUR von den Anliegern ein. In Bremen werden noch einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

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