2.000 EUR/2.500 EUR je m2

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sonder-AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Allerdings sind hier folgende Kappungsgrenzen eingeführt worden:

Maximal 2.000 EUR je m2/Wohnfläche, wenn es sich um eine Wohnung handelt, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt wurde, oder

maximal 2.500 EUR je m2/Wohnfläche, wenn es sich um eine Wohnung handelt, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027 gestellt wurde und das Gebäude nach der Fertigstellung den Energieeffizienzhaus-Standard 40 NH nachweist.

Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter dem Wert von 2.000 EUR/2.500 EUR je m2/Wohnfläche, ist der tatsächliche Wert maßgeblich. Nach Ablauf der Sonder-AfA erfolgt die Neuberechnung der AfA-Beträge nach dem verbleibenden Restwert (§ 7a Abs. 9 EStG).

Zum besseren Verständnis hierzu einige Beispiele:

 
Praxis-Beispiel

Anschaffung eines Mehrfamilienhauses mit Anschaffungskosten von 2.000 EUR je m2/Wohnfläche

A erwirbt im Januar 2024 ein in diesem Monat fertiggestelltes Mehrfamilienhaus (Bauantrag 10.1.2023). Das Haus dient vollständig der entgeltlichen Vermietung zu Wohnzwecken an fremde Dritte. Die Anschaffungskosten betrugen 1.000.000 EUR. Die maßgebliche Wohnfläche wurde mit 500 m2 berechnet. A nimmt die Sonder-AfA in Anspruch. Das Haus erreicht den Energieeffizienzhausstandard 40 NH.

 
Ermittlung Kappungsgrenze und Bemessungsgrundlage
  in m2 Anteil Wohnfläche    
Gesamtfläche 500      
davon Wohnfläche 500 100 %    
Preis pro m2 2.000 EUR      
Jahr Buchwert AfA § 7 Abs. 4 EStG (3 %) AfA § 7b EStG (5 % v. 1.000.000 EUR) Gesamt AfA
Jan 2024 1.000.000 30.000 50.000 80.000
Restwert 31.12.2024 920.000      
AfA 2025   30.000 50.000 80.000
Restwert 31.12.2025 840.000      
AfA 2026   30.000 50.000 80.000
Restwert 31.12.2026 760.000      
AfA 2027   30.000 50.000 80.000
Restwert 31.12.2027 680.000      
AfA 2028   20.400   20.400
Restwert 31.12.2028 659.600      

Die Kappungsgrenze von 2.500 EUR je m2/Wohnfläche wird nicht überschritten. Insoweit kann A Sonder-AfA-Beträge von jährlich 50.000 EUR steuerlich geltend machen.

 
Praxis-Beispiel

Anschaffung eines Mehrfamilienhauses mit Überschreitung der Kappungsgrenze

B erwirbt im Januar 2024 ein in diesem Monat fertiggestelltes Mehrfamilienhaus, (Bauantrag 2023). Das Haus dient vollständig der entgeltlichen Vermietung zu Wohnzwecken an fremde Dritte. Die Anschaffungskosten betrugen 1.500.000 EUR. Die maßgebliche Wohnfläche wurde mit 400 m2 berechnet. B nimmt die Sonder-AfA in Anspruch. Das Haus erreicht den Energieeffizienzhausstandard 40 NH.

 
Ermittlung Kappungsgrenze und Bemessungsgrundlage
  in m2 Anteil Wohnfläche    
Gesamtfläche 400      
davon Wohnfläche 400 100 %    
Preis pro m2 3.750 EUR      
Kappung 400 x 2.500 EUR = Bemessungsgrundlage § 7b EStG 1.000.000
Jahr Buchwert AfA § 7 Abs. 4 EStG (3 %) AfA § 7b EStG (5 %) Gesamt AfA
Bemessungsgrundlage   1.500.000 1.000.000  
Jan 2024 1.500.000 45.000 50.000 95.000
Restwert 31.12.2024 1.405.000      
AfA 2025   45.000 50.000 95.000
Restwert 31.12.2025 1.310.000      
AfA 2026   45.000 50.000 95.000
Restwert 31.12.2026 1.215.000      
AfA 2027   45.000 50.000 95.000
Restwert 31.12.2027 1.120.000      
AfA 2028   33.600   33.600
Restwert 31.12.2028 1.086.400      

Die Anschaffungskosten i. H. v. 3.750 EUR je m2/Wohnfläche überschreiten den Kappungsbetrag von 2.500 EUR je m2/Wohnfläche des § 7b Abs. 3 Nr. 2 EStG. Die Sonder-AfA ist entsprechend zu kürzen. Es ergibt sich eine Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA i. H. v. 1.000.000 EUR (400 m2 x 2.500 EUR). Insoweit kann B Sonder-AfA-Beträge von jährlich 50.000 EUR steuerlich geltend machen.

 
Praxis-Beispiel

Anschaffung eines Mehrfamilienhauses mit Unterschreitung der Kappungsgrenze

C erwirbt im Januar 2024 ein in diesem Monat fertiggestelltes Mehrfamilienhaus (Bauantrag 2023). Das Haus dient vollständig der entgeltlichen Vermietung zu Wohnzwecken an fremde Dritte. Die Anschaffungskosten betrugen 500.000 EUR. Die maßgebliche Wohnfläche wurde mit 300 m2 berechnet. C nimmt die Sonder-AfA in Anspruch. Das Haus erreicht den Energieeffizienzhausstandard 40 NH.

 
Ermittlung Kappungsgrenze und Bemessungsgrundlage
  in m2 Anteil Wohnfläche    
Gesamtfläche 300      
davon Wohnfläche 300 100 %    
Preis pro 1.667 EUR      
Jahr Buchwert AfA § 7 Abs. 4 EStG (3 %) AfA § 7b EStG (5 %) Gesamt AfA
Bemessungsgrundlage   500.000 500.000  
Jan 2024 500.000 15.000 25.000 40.000
Restwert 31.12.2024 460.000      
AfA 2025   15.000 25.000 40.000
Restwert 31.12.2025 420.000      
AfA 2026   15.000 25.000 40.000
Restwert 31.12.2026 380.000      
AfA 2027   15.000 25.000 40.000
Restwert 31.12.2027 340.000      
AfA 2028   10.200   10.200
Restwert 31.12.2028 329.800      

C hat Anschaffungskosten i. H.  v. 1.667 EUR je m2/Wohnfläche. Die Kappungsgrenze von 2.500 EUR je m2/Wohnfläche wird nicht überschritten. Eine Kürzung der Bemessungsgrundlage braucht demnac...

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