ab 5,40 EUR
Es gelten folgende Miethöhen als angemessen:
Kategorie | Gemeinden | angemessene Miete in EUR/m2 Wohnfläche |
I | Erfurt, Jena und Weimar | 6,10 |
II | Altenburg, Apolda, Arnstadt, Bad Salzungen, Eisenach, Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Leinefelde-Worbis, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Saalfeld, Sondershausen, Sonneberg und Suhl (Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern – Stand: 31.12.2021) | 5,85 |
III | in allen übrigen Gemeinden | 5,40 |
Erhöhungen
Eine höhere Miete ist nur nach Abstimmung mit der Bewilligungsstelle möglich. Mieterhöhungen auf Grundlage der festgelegten Bewilligungsmiete dürfen frühestens nach 5 Jahren vorgenommen werden (gerechnet ab Bezugsfertigkeit). Es gelten hier folgende monatliche Erhöhungsbeträge je m2 Wohnfläche:
- Kategorie I = 0,50 EUR
- Kategorie II = 0,45 EUR
- Kategorie III = 0,40 EUR
Weitere Erhöhungen sind jeweils in Abständen von 5 Jahren möglich. Dabei darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden.
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