ab 5,40 EUR

Es gelten folgende Miethöhen als angemessen:

 
Kategorie Gemeinden angemessene Miete in EUR/m2 Wohnfläche
I Erfurt, Jena und Weimar 6,10
II Altenburg, Apolda, Arnstadt, Bad Salzungen, Eisenach, Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Leinefelde-Worbis, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Saalfeld, Sondershausen, Sonneberg und Suhl (Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern – Stand: 31.12.2021) 5,85
III in allen übrigen Gemeinden 5,40

Erhöhungen

Eine höhere Miete ist nur nach Abstimmung mit der Bewilligungsstelle möglich. Mieterhöhungen auf Grundlage der festgelegten Bewilligungsmiete dürfen frühestens nach 5 Jahren vorgenommen werden (gerechnet ab Bezugsfertigkeit). Es gelten hier folgende monatliche Erhöhungsbeträge je m2 Wohnfläche:

  • Kategorie I = 0,50 EUR
  • Kategorie II = 0,45 EUR
  • Kategorie III = 0,40 EUR

Weitere Erhöhungen sind jeweils in Abständen von 5 Jahren möglich. Dabei darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden.

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