Bedingungen

Die geförderten Wohnungen müssen hinsichtlich Qualität, Lage, Ausstattung sowie Grundrissgestaltung den gesetzlichen Bestimmungen des Freistaats Thüringen genügen und auf Dauer einen dem Standard entsprechenden Wohn- und Nutzwert bieten. Hierbei handelt es sich um folgende Anforderungen:

  • Schlafräume sind nicht als Durchgangsräume zu gestalten.
  • Kinderzimmer für 1 Person sollen mindestens 10 m2 groß sein. Kinderzimmer für 2 Personen können nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsstelle vorgesehen werden und dürfen nicht kleiner als 14 m2 sein. Zimmer für mehr als 2 Kinder werden nicht gefördert.
  • In Wohnungen, die für mehr als 4 Personen bestimmt sind, ist ein 2. WC förderfähig. Gleiches gilt in Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (DIN 18040-2 ("R")) und für mehr als 4 Personen bestimmt sind.

Ausstattung

Ausstattung der Wohnungen

  • In Bädern oder in Küchen soll eine ausreichend große Fläche mit Anschlüssen für die Aufstellung und den Betrieb einer Waschmaschine ausgewiesen werden. Alternativ können Bereiche mit individuellen Waschmaschinenstell- und Trockenplätzen in das Gebäude integriert werden.
  • Jede Wohnung soll einen Balkon, eine Loggia, einen Wintergarten oder eine Terrasse mit einer barrierefrei zugänglichen freien Mindesttiefe von 1,50 m haben.
  • Zu jeder Wohnung soll ein außerhalb der Wohnung gelegener verschließbarer Abstellraum gehören.

     
    Hinweis

    Förderausschluss

    Nicht förderfähig sind Ausbaumaterialien mit überdurchschnittlichem Standard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Wand- und Fußbodenbelägen, Sanitärkeramik etc.). Die Förderung von Einbauküchen, Einbauschränken und Ausstattungsgegenständen ist in zu begründenden Ausnahmefällen (z. B. bei experimentellen Vorhaben oder besonderen Wohnformen) nach Zustimmung der Bewilligungsstelle möglich. Weiterhin förderfähig sind vorgenannte Ausbaumaterialien für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen, welche entsprechend der DIN 18040-2 errichtet wurden. In Küchen ist grundsätzlich im Bereich von Herd und Spüle, in anderen Räumen hinter Waschbecken und in Bädern und Duschen ringsum ein wasserfester Wandbelag (z. B. Fliesen, Anstrich) in ausreichender Höhe vorzusehen.

Gestaltung

Gestaltung von Gebäude und Quartier

  • Mehrfamilienhäuser sollen hinsichtlich der Zahl der Wohnungen je Treppenaufgang und Geschoss und der Art ihrer inneren Erschließung überschaubar und kommunikationsfreundlich gestaltet werden. Gut erkennbare, beleuchtete, übersichtliche Eingangsbereiche sind zu errichten.
  • Auf die Belange von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, Alleinerziehenden und Kindern ist bei der Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen besondere Rücksicht zu nehmen.
  • In Wohngebäuden bzw. Wohnanlagen eines Bauherrn, die sich von ihrer Lage dafür eignen, sind mindestens 20 % der geförderten Wohnungen als barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen" zu errichten. Von den in Satz 1 genannten Wohnungen ist ein Anteil von 20 % als barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar zu bauen. Ergibt die Berechnung nach diesem Absatz einen Bruchteil, so ist dieser nach den üblichen Regeln auf- bzw. abzurunden.
  • Von dem Erfordernis kann bei Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn sich die Kosten der Maßnahmen durch den Bau der barrierefreien Wohnungen um voraussichtlich mehr als 20 % erhöhen würden oder dies aus anderen Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspräche.
  • Die im Zuge des Vorhabens gestalteten Freiräume stellen einen Beitrag zur grünen Infrastruktur von Orten und Quartieren dar. Sie sollten so gestaltet sein, dass sie die vielfältigen sozialen Bedürfnisse aller Bewohner an Freiraum ermöglichen, ökologischen Ansprüchen genügen und insbesondere einen Beitrag zur Hitze- und Starkregenvorsorge für die Klimaanpassung erfüllen können.

Bebaubarkeit

Anforderungen an das Grundstück und seine Bebaubarkeit

  • Das Grundstück soll ein von nachteiligen Umwelteinwirkungen weitgehend ungestörtes Wohnen ermöglichen.
  • Form, Zuschnitt, Größe und Beschaffenheit sowie Erschließung des Grundstücks sollen eine wirtschaftliche Bebauung und Nutzung zulassen. Die Grundstücks- und Erschließungskosten sollen in einem angemessenen, wirtschaftlichen Verhältnis zu den Baukosten stehen.
  • Bei der Darstellung des Vorhabens ist die vorgesehene verkehrliche Erschließung und vorhandene Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr darzustellen und mit Blick auf die Passfähigkeit für die vorgesehene Zielgruppe zu erläutern. Insbesondere in städtischen und innerörtlichen Lagen muss eine ausreichende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet sein.
  • Stellplätze, welche von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, sind wohnungsnah anzulegen und müssen barrierefrei erreichbar sein.
 
Hinweis

Andere Projekte

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