Bildung von Eigentum

Fördergegenstand und Zielgruppe: Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der ISB die Bildung von selbst genutztem Wohnraum, um solche Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Gefördert werden Haushalte, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % überschreitet. Fördergegenstände sind der Neubau, der Ersatzneubau, der Ersterwerb, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung, die Erweiterung und der Ankauf von Wohnraum. Gefördert wird nur die zur Selbstnutzung durch die/den Antragsteller/in und ihren/seinen Haushalt bestimmte, abgeschlossene Wohnung in Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen oder die Eigentumswohnung. Während der Darlehenslaufzeit ist die geförderte Wohnung entsprechend zu nutzen.

Es sind Wohnflächenobergrenzen und energetische Anforderungen zu beachten.

Grund- und Zusatzdarlehen, Tilgungszuschuss

Art und Höhe der Förderung: Gefördert wird durch ein nachrangig gesichertes Darlehen der ISB, bestehend aus Grund- und Zusatzdarlehen. Das Grunddarlehen beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten. Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten können gewährt werden für jedes zu berücksichtigende Kind, für jede haushaltsangehörige Person mit Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), für den Ankauf, bei baulichen Maßnahmen mit Kosten über 10.000 EUR nach einem Ankauf, bei der Förderung von Ersatzneubauten und für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 % überschreitet. Der Maximalbetrag des Darlehens ist nach Fördermietenstufen gestaffelt und beträgt zwischen 150.000 EUR und 190.000 EUR zuzüglich jeweils 10 % für das 3. und jedes weitere Kind. Es wird ein Tilgungszuschuss je nach Haushaltseinkommen und Fördergegenstand in Höhe von 5 %, 7,5 % oder 10 % der Darlehenssumme gewährt.

Förderkonditionen: Die aktuellen Darlehenskonditionen sind auf der Internetseite der ISB (s. Abschn. 2) abrufbar. Die Zinsfestschreibung beträgt 10, 15, 20 Jahre oder bis zur Vollrückzahlung. Der Tilgungssatz beträgt 1,8 % jährlich. Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % der Darlehenssumme erhoben. Es ist eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten erforderlich.

Weitere Förderangebote: Für die o. g. Zielgruppe wird auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 80 % der Erwerbskosten, maximal 50.000 EUR gefördert.

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