Neubau, Erweiterung und Änderung

Fördergegenstände: Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert in Zusammenarbeit mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) den Neubau, die Erweiterung und Änderung von Mietwohnungen sowie die Umwandlung oder den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten Flächen in Wohnungen im sog. 1. und 2. Förderweg sowie für vordringlich wohnungssuchende Haushalte durch zinsgünstige Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse. Im 1. Förderweg werden Wohnungen für Haushalte gefördert, deren Einkommen maximal 60 % über den im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenzen liegt, im 2. Förderweg darf das Einkommen maximal 100 % über den festgelegten Grenzen liegen. Bei der Förderung für vordringlich wohnungssuchende Haushalte sind nur Personen bezugsberechtigt, die einen gültigen Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung vorlegen können.

Es sind bauliche Vorgaben, z. B. für Wohnungsgrößen und -grundrisse zu beachten.

Gegenleistungen: Als Gegenleistung für die Förderung werden im 1. und 2. Förderweg Miet- und Belegungsbindungen für 30 Jahre begründet. Werden die Wohnungen nach der Förderrichtlinie zum Neubau für vordringlich wohnungssuchende Haushalte gefördert, beträgt die Bindungsdauer 40 Jahre.

Darlehen und Zuschüsse

Art und Höhe der Förderung: Die Förderung ist modular aufgebaut. Mit dem verpflichtenden Grundmodul können frei wählbare Ergänzungsmodule, z. B. für energiesparendes Bauen, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Dämmstoffe, Holzbau, barrierefreie Ausstattung, Gemeinschaftsräume, kompaktes Bauen oder Stellplätze kombiniert werden. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen, einmaligen und laufenden Zuschüssen.

Förderkonditionen: Der Zinssatz beträgt 1 %. Die Tilgung beträgt mindestens 2,0 % zuzüglich ersparter Zinsen. Es ist ein Eigenkapitaleinsatz von 20 %, bei der Förderung für vordringlich wohnungssuchende Haushalte von 10 bis 20 % erforderlich.

Die höchstzulässige anfängliche Nettokaltmiete beträgt im 1. Förderweg sowie bei der Förderung für vordringlich wohnungssuchende Haushalte 7,00 EUR je qm und im 2. Förderweg 9,10 EUR je qm Wohnfläche. Die Miete darf alle 2 Jahre um maximal 0,20 EUR je qm erhöht werden.

Bindungsverlängerung

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie für Bindungsverlängerungen können Bindungen an Wohnungen des 1. Förderungsweges, die innerhalb von 2 Jahren enden, verlängert werden. Die Förderung besteht aus einem laufenden Zuschuss in Höhe von monatlich 1,50 EUR/qm Wohnfläche für einen Zeitraum zwischen 10 und 20 Jahren.

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