- Privatstraßen, die nicht öffentlich gewidmet sind
- Baustraßen, die nicht öffentlich gewidmet sind
- Straßenoberbau
- Beleuchtung
- Beschilderung
Wohnstraße mit Straßenbeleuchtung
Bei Rotermund Krafft[1] werden im Anhang Muster für Dienstanweisungen und Kontrollblätter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Kommunalversicherer[2] zitiert. Für Straßen werden dabei folgende Klassifizierungen getroffen:
- Stufe 1: klassifizierte Straßen, sofern die Gemeinde für die Unterhaltung zuständig ist, Straßen von besonderer überörtlicher und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Hauptverkehrsstraßen, Zufahrtsstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten, Fußgängerzonen); Kontrolle: einmal wöchentlich
- Stufe 2: andere Straßen von überörtlicher und/oder örtlicher Bedeutung (z. B. Sammelstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen); Kontrolle: alle zwei bis vier Wochen
- Stufe 3: alle übrigen Straßen (z. B. reine Wohnstraßen); Kontrolle: alle vier bis acht Wochen
- Stufe 4: verkehrsunbedeutende ausgebaute Wege; Kontrolle: alle acht bis zwölf Wochen
- Stufe 5: nicht ausgebaute Feld- und Wirtschaftswege; Kontrolle: alle drei bis sechs Monate
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen