Leitsatz

Die verlustbringende Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG an einen Mitgesellschafter ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO, weil der Veräußerer in engem zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt.

 

Sachverhalt

Das in Wertpapieren angelegte Vermögen einer GmbH mit einem Stammkapital von 350.000 DM betrug zum 31.12.2001 nur noch 94.575,73 DM. Daher veräußerten 6 der 7 Gesellschafter 2001 ihre jeweilige Beteiligung von 14,29 % für je 7.500 EUR reihum an einen Mitgesellschafter und erwarben zeitgleich wieder eine Beteiligung in gleicher Höhe von einem jeweils anderen Mitgesellschafter. Die Vorgänge basierten auf einstimmigen Beschlüssen der Gesellschafterversammlung. Danach waren alle Gesellschafter wiederum mit 14,29 % beteiligt. Die jeweils erklärten Veräußerungsverluste erkannten weder Finanzamt noch FG wegen Gestaltungsmissbrauchs an. Dagegen gab der BFH der Klage statt.

 

Entscheidung

Es liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor. Dem Gesellschafter steht es frei, ob, wann und an wen er seinen GmbH-Anteil veräußert. Liegt keine der in § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG ausdrücklich geregelten Verlustabzugsbeschränkungen vor, sind Veräußerungsverluste zu berücksichtigen. Der gewählte Weg des Anteilsverkaufs zur Verlustnutzung ist nach der Wertung des Steuerrechts auch nicht ungewöhnlicher als z.B. der einer Liquidation, da nach § 17 Abs. 4 EStG die Rückzahlung des Gesellschaftsvermögens anlässlich der Liquidation einer Kapitalgesellschaft wie eine Anteilsveräußerung behandelt wird.

Es ist auch nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Gesellschafter im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung wiederum Anteile an derselben GmbH in gleichem Umfang von einem Mitgesellschafter erwirbt. Diese Vorgänge heben sich nämlich nicht auf. Vielmehr sind bei einer späteren Veräußerung dieser Anteile oder bei der Liquidation der GmbH der Gewinn oder Verlust unter Berücksichtigung der niedrigeren Anschaffungskosten zu ermitteln.

 

Link zur Entscheidung

BFH, 07.12.2010, IX R 40/09.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen