Die Prüfungsgegenstände umreißt Anlage 1 zur ZertVerwV-E. Diese sind der Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV entlehnt, die die Inhalte bezüglich der Weiterbildungspflicht der Verwalter regelt. Allerdings sind einige Themen in der ZertVerwV-E gegenüber § 15b Abs. 1 MaBV ausgeklammert. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Themen, die Gegenstand der Prüfung vor der IHK werden:

  1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

      1.1 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
      1.2 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
      1.3 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
  2. Rechtliche Grundlagen

     

    2.1 Wohnungseigentumsgesetz

      2.1.1 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
      2.1.2 Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
      2.1.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
      2.1.4 Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
      2.1.5 Rechte des Verwaltungsbeirats
     

    2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

      2.2.1 Allgemeines Vertragsrecht
      2.2.2 Mietrecht
      2.2.3 Werkvertragsrecht
      2.2.4 Grundstücksrecht
      2.3 Grundbuchrecht
      2.4 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
     

    2.5 Berufsrecht der Verwalter

      2.5.1 Gewerbeordnung
      2.5.2 Makler- und Bauträgerverordnung
      2.5.3 Rechtsdienstleistungsgesetz
     

    2.6 Sonstige Rechtsgrundlagen

      2.6.1 Heizkostenverordnung
      2.6.2. Trinkwasserverordnung
      2.6.3. Energierecht
  3. Kaufmännische Grundlagen

     

    3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen

      3.1.1 Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
      3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen
     

    3.2 Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

      3.2.1 Sonderumlagen/Erhaltungsrücklage
      3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
      3.2.3 Hausgeld; Mahnwesen
  4. Technische Grundlagen

      4.1 Baustoffe und Baustofftechnologie
      4.2 Haustechnik
      4.3 Erkennen von Mängeln
      4.4 Verkehrssicherungspflichten
      4.5 Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung
      4.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
      4.7 Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
      4.8 Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
      4.9 Dokumentation
 
Wichtig

Weiterbildungspflicht bleibt

Eine Zertifizierung als Verwalter hat keine Auswirkungen auf die Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV. Auch der zertifizierte Verwalter oder derjenige, der ihm gleichgestellt ist, hat sich nach wie vor in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren insgesamt 20 Stunden weiterzubilden.

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