Das Mieterstromgesetz steht in der Immobilienbranche schon seit Langem in der Kritik. Nun berichtet die Bundesregierung, das Modell bleibe "weit hinter den Erwartungen" zurück. Nur 1 % der möglichen Strommenge werde genutzt. Das Bundeswirtschaftsministerium soll im Herbst Ideen zu einer Novelle vorlegen.

Sinn und Zweck

Das Mieterstromgesetz, das im Juli 2017 in Kraft getreten war, zielt darauf ab, durch eine Förderung von Mieterstrom-Projekten zusätzlich Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen und die Bewohner wirtschaftlich zu beteiligen. Kurzum: Das Modell sollte Solarstrom kostengünstig in Millionen deutscher Haushalte bringen.

In 7 Punkten zum besseren Mieterstromgesetz

Ein Bündnis, darunter der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und der Eigentümerverband Haus & Grund, fordert in einem 7-Punkte-Plan für ein besseres Mieterstromgesetz die "deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine breite Einführung von Mieterstrom und einen attraktiven Strompreis für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern".

Volle EEG-Umlage

Gefordert wird darin vor allem die Gleichstellung der finanziellen Förderung von Eigenstrom- und Mieterstromverbrauch und die volle EEG-Umlage. Für den Erfolg des Mieterstroms sei es dabei von zentraler Bedeutung, dass ein großer Teil der Vergütung bei den Haushalten auch ankomme. Die Abschaffung der Anlagenzusammenfassung sei wichtig, damit Fotovoltaik-Anlagen auch auf Nachbardächern installiert werden können. Derzeit werden Fotovoltaik-Anlagen auf benachbarten Häusern zu einer Anlage zusammengefasst, sofern sie auf einem gemeinsamen Grundstück liegen. Durch eine Überarbeitung des Lieferkettenmodells könnten Energieversorger-Pflichten entfallen und der Stromverkauf künftig an Dienstleister übergeben werden. Und schließlich sei eine Ausweitung der Förderung des Mieterstroms über 2020 hinaus notwendig.

Wie geht es weiter?

Das Bundeswirtschaftsministerium will im Herbst 2019 einen entsprechenden Vorschlag zu Anpassungen der Rahmenbedingungen vorlegen, um das Modell attraktiver zu machen.

Nach den Zahlen der Bundesregierung sind Anfang Juli 2019 nur etwa 677 Fotovoltaik-Mieterstromanlagen mit insgesamt 13,9 Megawatt gemeldet gewesen. Damit sei der 500-Megawatt-Deckel bisher "bei Weitem nicht zur Anwendung gekommen", heißt es in dem Bericht. Nur 1 % der möglichen Strommenge sei ausgenutzt worden. Offenbar reichen die aktuellen Rahmenbedingungen nicht aus, um Mieterstrom dauerhaft zu etablieren.

Anschlussregelung

Der Mieterstromzuschlag ist seit Einführung von einem Korridor zwischen 2,6 Cent pro Kilowattstunde (100-Kilowatt-Anlagen) und 3,7 Cent pro Kilowattstunde (Anlagen bis 10 Kilowatt) auf 1,2 bis 2,3 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Bis Januar 2020 dürfte er auf 0,3 bis 1,2 Cent pro Kilowattstunde fallen, heißt es in dem Bericht. Damit werde die direkte Förderung über den Mieterstromzuschlag im Jahr 2021 auslaufen. Hier müsste eine Anschlussregelung kommen.

Wirtschaftlichkeit

Auch zur Wirtschaftlichkeit von Solar-Mieterstromanlagen äußert sich der Bericht damit kritisch. Zwar seien pauschale Aussagen nicht möglich, doch zeigten der niedrige Zubau sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen, dass die jährlichen Einnahmen aus dem Mieterstromzuschlag immer seltener zur Deckung von laufenden mieterstromspezifischen Mehrkosten ausreichen.

In dem Bericht wird unter anderem vorgeschlagen, die Mieterstromvergütung zu erhöhen, präzisere Regeln zur Anlagenzusammenfassung zu schaffen sowie bei der Kopplung der Vergütung an die Festvergütung nachzujustieren. Das ist den Branchenverbänden noch zu wenig.

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