Die Ampel-Koalition will die lineare Abschreibung beim Mietwohnungsbau bereits im Juli 2023 von 2 auf 3 % jährlich anheben – ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. Das kündigte Bauministerin Klara Geywitz bei den aktuellen Beratungen zum Bundeshalt an.

Vermieter sollen neu gebaute Mietwohnungen künftig schneller abschreiben können als bisher. Individuelle Abschreibungen anhand der Nutzungsdauer sollen hingegen bald der Vergangenheit angehören.

Vorteil: Höhere AfA für Wohnungsneubau

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, die lineare Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen von aktuell 2 auf 3 % jährlich anheben zu wollen. Der AfA-Satz wird nun schon am 1.7.2023 in die Tat umgesetzt, also ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant und soll als weiterer Investitionsanreiz im Wohnungsbau dienen.

Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 aus dem Finanzministerium sieht noch vor, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit 3 % jährlich abgeschrieben werden können. Die Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert. Das soll nun schon ab 2023 gelten. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, wird es voraussichtlich bei einer Abschreibung von 2 % bzw. 2,5 % jährlich bleiben.

Nachteil: Nachweis kürzerer Nutzungsdauer soll entfallen

Zudem soll nach derzeitigem Stand ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit entfallen, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen und die Abschreibung anhand dieser vorzunehmen. Der entsprechende § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG soll dem Gesetzentwurf zufolge gestrichen werden.

Der BFH hatte den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer in einer viel beachteten Entscheidung (Urteil v. 28.7.2021, IX R 25/19) vereinfacht und mehrere Finanzgerichte sind dem gefolgt. Der Gesetzesbegründung zufolge hat das in der Praxis zu einer deutlichen Zunahme entsprechender Anträge geführt. Zwecks Vermeidung weiteren Bürokratieaufwands solle die Möglichkeit gestrichen werden. Der pauschalierte Ansatz hingegen sei besonders einfach und klar in der Rechtsanwendung.

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