Nach Untersuchungen des Autors im IFB-Forschungsbericht "F-817 Kosten der Überwachungspflichten" ist der Hauptanteil der Überwachungspflichten umlagefähig.
Bezogen auf zwei typische vier- bis fünfgeschossige Wohnhäuser eines Wohnungsunternehmens in Hannover mit ca. 7.700 Wohnungen beträgt der Kostenanteil nach einer Modellrechnung für die umlagefähigen Überwachungspflichten bei einem Haus mit Aufzug ca. 30 % der Betriebskosten, bei einem Haus ohne Aufzug ca. 12 % der Betriebskosten. Der Kostenanteil der nicht umlagefähigen Überwachungspflichten zur durchschnittlichen Nettokaltmiete beträgt ca. 3 bis 4 %.
Kosten der Überwachungspflichten im Verhältnis zur Nettokaltmiete
Kosten der Überwachungspflichten im Verhältnis zu den Betriebskosten
Bei den technischen Anlagen ist das höchste Einsparpotenzial zu erwarten. Dies betrifft insbesondere langjährige Aufzugswartungsverträge mit Wertsicherungsklauseln.
Nach Betriebskostenspiegel des deutschen Mieterbundes (DMB), veröffentlicht 2015, für das Abrechnungsjahr 2013 teilen sich aktuell die üblichen Betriebskosten von 2,19 EUR/m² wie folgt auf (Angaben pro Monat und Quadratmeter):
Betriebskosten Abrechnungsjahr 2013 nach Betriebskostenspiegel des DMB |
Heizkosten |
1,24 Euro |
Warmwasser |
0,27 Euro |
Wasser/Abwasser |
0,34 Euro |
Grundsteuer |
0,18 Euro |
Hauswart |
0,21 Euro |
Müllbeseitigung |
0,16 Euro |
Aufzug |
0,16 Euro |
Gebäudereinigung |
0,15 Euro |
Sach- und Haftpflichtversicherungen |
0,15 Euro |
Gemeinschaftsantenne/Kabelfernsehen |
0,14 Euro |
Gartenpflege |
0,10 Euro |
Allgemeinstrom |
0,05 Euro |
Straßenreinigung |
0,04 Euro |
Schornsteinreinigung |
0,03 Euro |
sonstige Betriebskosten |
0,04 Euro |
Der Betriebskostenspiegel des DMB weicht regional ab, kann hier aber zur Orientierung der umlagefähigen Kosten dienen.
Der Fachausschuss "Technik" des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V. hat nach einer Untersuchung der Kosten von ca. 500 Aufzugsanlagen festgestellt, dass bei den Wartungskosten der Notrufeinrichtungen und der Aufzugsanlagen erhebliche Einsparpotenziale bestehen. Die jährlichen Kosten für die Notrufeinrichtungen lagen zwischen 142 und 1.336 Euro je Aufzug und die Normalwartungskosten zwischen 422 und 4.072 Euro. Die Einsparpotenziale lagen bei einem Mittelwert von 60 bis 80 %. Die größten Kostensenkungspotenziale konnten Wohnungsunternehmen erreichen, die mithilfe spezialisierter Fachingenieure optimierte Neuausschreibungen durchgeführt hatten. So hat sich dies z. B. eine Gründerfirma im TCH Hannover zur Aufgabe gemacht und führt gegen ein erfolgsabhängiges Honorar Analysen durch.
Nach Erhebungen des Autors sind für einen E-Check pro Wohneinheit ca. 45 bis 80 Euro anzusetzen, für einen Gas-Check (Gasinnenleitungen) ca. 35 bis 61 Euro. Dem Autor wurden von einer sächsischen Wohnbaugesellschaft allerdings auch Werte von ca. 25 Euro pro E-Check je Wohneinheit genannt.