KFW-Förderung

Wer eine Wohnung sein Eigentum nennt oder Mieter einer solchen ist, der möchte sicher, dass das Eigentum vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt wird. Die KfW-Förderbank finanziert über ihre Programme Maßnahmen zum Schutz gegen Einbrüche mit. Die Finanzierung solcher Maßnahmen erfolgt über die Programme "Altersgerecht Umbauen" (159, 455) und "Energieeffizient Sanieren" (151, 430). Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energetischen Maßnahmen stehen.

Antragsberechtigte

Förderanträge können folgende Personen oder Unternehmen stellen:

  • private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern,
  • private Eigentümer von Eigentumswohnungen,
  • Mieter,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Wohnungsunternehmen/-genossenschaften.

Geförderte Maßnahmen

Gefördert wird

  • barrierefreier oder barrierearmer Umbau und/oder energieeffiziente Sanierung einer Wohnimmobilie,
  • Ersterwerb einer vorgenannten Wohnimmobilie,
  • zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch, wenn diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Umbau oder Sanierung stehen

    • Einbau/Austausch von Haus- und Wohnungstüren,
    • Einbau/Austausch von Fenstern und Fenstertüren,
    • Installation von Alarm- und Einbruchmeldeanlagen,
    • Einbau von Rollläden, Fenstergittern, Gegensprechanlagen,
    • elektronische Antriebssysteme für Rollläden und selbstverriegelnde Türen,
    • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte.

Zeitpunkt der Antrag­stellung

Die Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Genaueres erfährt man über die Merkblätter zu den oben genannten Programmen. Diese findet man auf der Webseite der KfW (www.kfw.de).

KFW-Programme

Die Förderung erfolgt entweder über zinsgünstige Kredite (Programme 151 oder 159) oder nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (Programme 430 und 455). Da wie oben beschrieben, die Förderungen nur im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen erfolgen, ist eine Nennung von Förderbeträgen, die nur auf Einbruchschutzmaßnahmen entfallen, nicht möglich.

Steuerliche Geltend­machung

Neben diesen Förderungen wird der Anteil der handwerklichen Kosten bei der Einkommensteuerberechnung gemäß § 35a EStG steuermindernd berücksichtigt. Einige Versicherungsunternehmen geben Nachlässe auf die Versicherungsprämien, wenn die Objekte gesondert geschützt sind.

Tipps der Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei hält auf der Webseite www.k-einbruch.de nützliche Hinweise und Tipps zur Vorbeugung und Sicherheitsstandards bereit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen