Der erforderliche Standard eines klimafreundlichen Wohngebäudes wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.

Ein klimafreundliches Wohngebäude liegt demnach vor, wenn es

  • die Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100) erfüllt, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
  • dem Standardeffizienzhaus 40 (EH 40) entspricht und
  • keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.

Die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" wird erreicht, wenn das Gebäude den Standardeffizienzhaus 40 erreicht und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt. Weitere Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – QNG" finden Sie im Informationsportal Nachhaltiges Bauen unter www.qng.info.

Mindestanforderungen

Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:

 
Objekt Klimafreundliches Wohngebäude Klimafreundliches Wohngebäude – QNG
LCA GWP100 [kg CO2 Äqu./(m2NRF*a)] 24 kg CO2 Äqu./(m2 a) 24 kg CO2 Äqu./(m2 a)
E 40 QP in % von QP REF 40 % 40 %
H’T in % von H’T REF 55 % 55 %
QNG Nachhaltigkeitszertifizierung - Plus oder Premium

Lebenszyklusanalyse

Die für die Lebenszyklusanalyse erforderlichen Werte werden wie folgt ermittelt: Der Wert für das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist für das klimafreundliche Wohngebäude zu berechnen und der dazu angegebene flächenbezogene Maximalwert ist einzuhalten:

  • Das Treibhauspotenzial (GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu ermitteln (gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.1.1 zur Anlage 3).
  • Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277 (2021-08).

Effizienzhausnachweis

Der Effizienzhausnachweis setzt Folgendes voraus: Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) sowie der Transmissionswärmeverlust (H’T) für das Effizienzhaus 40 und das entsprechende Referenzgebäude müssen berechnet werden. Die in der Tabelle zuvor angegebenen prozentualen Maximalwerte sind im Verhältnis zum entsprechenden Wert des Referenzgebäudes (QP REF; H’T REF) einzuhalten. Es sind folgende Berechnungen vorzunehmen:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) sind nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
  • Die energetischen Kennwerte des Referenzgebäudes (QP REF; H’T REF) sind nach Anlage 1 GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
  • Die Energiebezugsfläche bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist die Gebäudenutzfläche AN gemäß GEG.

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