Zusammenfassung

 
Überblick

Die Bundesregierung will mit diesen Programmen den Bau klimafreundlicher Nichtwohngebäude fördern. Die Förderungen erfolgen in Form von zinsverbilligten Krediten. Ziel ist die Verringerung der Umweltwirkungen der Nichtwohngebäude sowie die Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards. Die Förderung erhält man aber nur für die Schaffung neuer Gebäude sowie deren Ersterwerb. Das Förderprogramm 299 erfüllt die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

KfW-Programm 299 – Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude: Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen

Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen

Datenliste subventionserheblicher Tatsachen

1 Antragsberechtigte

Antragsteller

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investoren, die als Auftraggeber der Maßnahme oder erstmalige Käufer von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden auftreten:

  • natürliche Personen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Nicht antragsberechtigt

Diese Organisationen sind von diesen Förderungen ausgeschlossen:

  • Bund
  • Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • politische Parteien.

2 Was wird gefördert?

Neubau und Ersterwerb

Die Programme fördern zum einen den Neubau, zum anderen den Ersterwerb eines Nichtwohngebäudes. Damit das angeschaffte Gebäude die Voraussetzungen des Ersterwerbs erfüllt, muss es innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB erworben werden. Neubau oder Ersterwerb müssen nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die technischen Mindestanforderungen für das Programm "Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude" erfüllen. Das vollständige Merkblatt kann auf der Webseite der KfW (www.kfw.de) unter der Programmnummer 299 eingesehen und heruntergeladen werden.

 
Wichtig

10 Jahre Nutzung

Das geförderte Wohngebäude oder die geförderten Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.

2.1 Gefördert werden 2 Stufen

Die Förderung unterscheidet 2 Stufen. Die Einstufung erfolgt nach den Gruppen "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" und "Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG".

Stufe 1

Die Stufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" ist erreicht, wenn das Gebäude den Standard eines Effizienzgebäudes 40 und die Anforderung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreicht.

Der erforderliche Standard eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.

Ein klimafreundliches Nichtwohngebäude liegt demnach vor, wenn es

  • die Anforderungen an das Treibhauspotenzial (GWP100) erfüllt, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
  • dem Standard eines Effizienzgebäudes 40 (EG 40) entspricht und
  • es keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.

Stufe 2

Die Stufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG" wird erreicht, wenn das Gebäude den Standard des Effizienzgebäudes 40 erreicht und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt. Weitere Informationen zum "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – QNG" finden Sie im Informationsportal Nachhaltiges Bauen unter www.qng.info.

Mindesanforderungen

Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:

 
Anforderung klimafreundliches Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude – QNG
LCA GWP100 [kg CO2 Äqu./(m²NRF*a)] projektspezifischer Anforderungswert QNG PLUS oder PREMIUM projektspezifischer Anforderungswert QNG PLUS oder PREMIUM
EG 40 QP in % von QP REF 40 % 40 %
QNG Nachhaltigkeitszertifizierung - Plus oder Premium

Gebäudezonen

Für Gebäudezonen, die auf eine Raum-Solltemperatur von ≥ 19°C beheizt werden sollen sowie für Zonen, die auf eine Raum-Solltemperatur von 12°C bis weniger als 19°C beheizt werden, darf der Mittelwert der Wärmedurchgangskoeffizienten für die wärmeübertragenden Außenbauteile die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte nicht überschreiten:

 
Effizienzgebäude Üopak Ütransparent ÜVorhang ÜLicht
  [W/(m2 K)] [W/(m2 K)] [W/(m2 K)] [W/(m2 K)]
Raum-Solltemperatur T ab 19°C 0,18 1,0 1,0 1,6
Raum-Solltemperatur < 19°C 0,24 1,3 1,3 2,0

Lebenszyklusanalyse

Der für die Lebenszyklusanalyse erforderlichen Werte werden wie folgt ermittelt: Der Wert für das Treibhauspo...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen