Überblick

Das Bundeskabinett hat am 2. September den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Die Bundesregierung bringt damit wichtige steuerliche Verbesserungen auf den Weg, u. a. für die verbilligte Wohnraumvermietung.

Die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung wird erweitert. Damit soll günstiger Wohnraum gefördert werden.

Konkret ist vorgesehen, dass Vermieter ihre Werbungskosten auch bei sehr günstiger Vermietung vollumfänglich abziehen können. Das gilt, wenn das Entgelt mindestens 50 % (bislang: 66 %) der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt das Entgelt zwischen 50 und 66 % der ortsüblichen Miete, wird eine Prognose zur Einkünfteerzielungsabsicht vorgenommen. Wenn diese positiv ausfällt, werden die Werbungskosten aus diesem Mietverhältnis nicht gekürzt. So wird einer missbräuchlichen Nutzung der Neuregelung entgegengewirkt.

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