Seit August in Kraft

Seit 1.8.2013 gilt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). In dem Gesetz ist eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vorgesehen. Darüber hinaus wird auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht.

Das führt insbesondere im Notarbereich zu nicht unerheblichen Kostensteigerungen.

Mischkalkulation

26 Jahre waren die Gebührentabellen für Notare unverändert. Allerdings sind in dieser Zeit auch beispielsweise die Grundstückspreise gestiegen, sodass das Gebührenaufkommen der Notare entsprechend auch gestiegen ist. Der Vorwurf des "leicht verdientes Geldes" mag bei manchen Notargeschäften richtig sein. Zu beachten ist jedoch, dass es sich letztlich um eine Mischkalkulation handelt. Denn manche Verträge sind so umfangreich und kompliziert – wie beispielweise komplizierte Firmen-Deals oder auch umfangreiche Testamentserrichtungen –, dass hier die Gebühren den Aufwand längst nicht decken.

Höhere Notargebühren

So steigen z. B. die Notarkosten für den Kauf einer Immobilie im Wert von 330.000 EUR und der Eintragung einer Grundschuld i. H. v. rund 4.180 EUR auf rund 4.888 EUR.

Manche Dienstleistungen werden auch günstiger, wie z. B. die Löschung einer eingetragenen Grundschuld.

Höhere Gerichtsgebühren

Parallel dazu steigen auch die Gerichtsgebühren.

Wichtig! Übergangsvorschrift

Nach der Übergangsvorschrift des § 836 Abs. 1 Nr. 4 GNotKG ist auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nach der alten KostO abzurechnen, wenn der Auftrag vor dem 1.8.2013 erteilt worden ist.

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