Zweierlei Pauschalen

Wer seinen privaten Pkw auch für Fahrten zu vermieteten Gebäuden und Wohnungen benutzt, stellt sich spätestens beim Ausfüllen seiner Steuererklärung die Frage, in welcher Höhe die Kosten für diese Fahrten steuerlich geltend gemacht werden können. Normalerweise werden für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 EUR als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt.

Die ungünstigere Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR nur für jeden Entfernungskilometer ist dann anzusetzen, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist.

Halbierung der Pauschale

In dem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall hatte der Steuerpflichtige mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus saniert und die hierfür eingerichteten Baustellen 165- bzw. 215-mal im Jahr aufgesucht.

Aufgrund der Vielzahl der Fahrten zu den beiden Objekten vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass der Steuerpflichtige am Ort der Vermietungsobjekte seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe und berücksichtigte die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale (0,30 EUR pro Entfernungskilometer) als Werbungskosten.

Regelmäßige Tätigkeitsstätte

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Denn auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann ein Vermieter – vergleichbar einem Arbeitnehmer – am Vermietungsobjekt eine regelmäßige Tätigkeitsstätte haben, wenn er sein Vermietungsobjekt nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsucht. Dies war aufgrund der ungewöhnlich hohen Zahl der Fahrten und der damit praktisch arbeitstäglichen Anwesenheit hier der Fall.

(BFH, Urteil v. 1.12.2015, IX R 18/15)

Anmerkung

HuG rät

Ob es sich nur um einige Fahrten im Jahr handelt oder ob das Vermietungsobjekt häufig im Jahr aufgesucht wird, in jedem Fall sollten die Fahrten zeitnah mit Angabe von Tag, Entfernung und Grund aufgezeichnet werden. Bei längerer Abwesenheit von der Wohnung können auch Reisekosten (pauschal) geltend gemacht werden. Allerdings müssen hier Abfahrt- und Ankunftszeiten festgehalten werden, um die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung für die Geltendmachung von Reisekosten dokumentieren zu können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen