Überblick

Ein Haushalt musste im Januar 2021 für das Heizen weit mehr ausgeben als noch im Dezember 2020. Ein Treiber war der Ölpreis, wie eine Analyse zeigt. Der hat um satte 12 % zugelegt. Das hat auch politische Gründe. Die Wohnungswirtschaft hat sich Gedanken gemacht.

Heizöl verteuerte sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox im Januar 2021 im Vergleich zum Dezember 2020 um 12 % und Gas um 5 %. Da mehr mit Gas als mit Heizöl geheizt werde, seien die Heizkosten für einen 3-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Wärmebedarf von 20.000 Kilowattstunden (Musterhaushalt) im mengengewichteten Durchschnitt um 7,2 % gestiegen.

Die durchschnittlichen Kosten für Heizung, Strom und Kraftstoffe haben laut Verivox um knapp 7 % zugelegt. Das sei der stärkste Anstieg innerhalb eines Monats in den vergangenen 10 Jahren, heißt es in der Analyse. Die gesamten Energiekosten, gerechnet auf ein Jahr, lagen im Dezember 2020 bei 3.429 EUR – im Januar 2021 bereits bei 3.665 EUR. Das entspricht einer Steigerung von 6,9 % innerhalb eines Monats.

Preistreiber seien vor allem das Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung, die Einführung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe sowie gestiegene Großhandelspreise, erklärt Verivox. Durch die CO2-Abgabe zahlt ein Musterhaushalt nach Angaben von Check24 für Gas 119 EUR bzw. für Heizöl 158 EUR pro Jahr mehr.

Energiekosten: Eine Vorhersage ist schwierig

Auf Jahressicht sind die Energiekosten der Haushalte allerdings gesunken. Das Statistische Bundesamt hat auf Basis vorläufiger Zahlen für Januar 2021 im Vergleich zu Januar 2020 bei Haushaltsenergie und Kraftstoffen ein Minus von 2,3 % ermittelt. Damit verlangsamte sich der Preisrückgang aber deutlich: Im Dezember 2020 hatte Energie 6 % weniger gekostet als im Dezember 2019, im November-Vergleich lag das Minus sogar bei 7,7 %.

Beim Heizen kam hinzu, dass der Januar 2021 vergleichsweise kalt war, fügt Check24 hinzu. Der Heizbedarf sei um 17 % höher gewesen als im Januar 2020. Die Kosten für einen Haushalt mit Gasheizung seien um 18 % gestiegen. Wer mit Öl heize, habe wegen der im Vergleich zum Januar 2019 niedrigeren Preise 0,8 % gespart. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden schwachen Weltkonjunktur seien die Energiepreise 2020 zum Teil deutlich gesunken.

Wie sich die Energiepreise in diesem Jahr entwickeln, lässt sich schwer vorhersagen. Das hängt unter anderem von der weiteren Entwicklung des Ölpreises ab. Nach dem Preissturz wegen der Corona-Krise im Frühjahr 2020 haben sich die Preise zwar wieder erholt, bleiben aber weit unter Vorkrisenniveau, schrieben Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) vor Kurzem. Sie erwarten keine baldige Erholung. Wie es weiter geht, hängt auch damit zusammen, wie schnell die Pandemie bewältigt wird, und mit der Preispolitik führender Golfstaaten, kommentierte Rohstoffexperte Eugen Weinberg von der Commerzbank.

Energiesparen im Gebäudebereich: GdW und Wirtschaftsrat legen 10-Punkte-Plan vor

Um den Energiebedarf in Gebäuden generell zu senken, haben der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Wirtschaftsrat der CDU einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. Um das Klimaziel 2030 der Bundesregierung zu erreichen, müssen 25 Mrd. EUR in den gesamten Wohngebäudebereich investiert werden, heißt es in dem Papier.

"Dies wird nur gelingen, wenn die aus dem Gebäudesektor generierten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zugunsten von Mietern und Selbstnutzern wieder in den Gebäudebereich reinvestiert werden", sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU. Der 10-Punkte-Plan orientiert sich an Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und intelligentem Anreizsystem. Eine Zusammenfassung:

  • Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung des Gebäudebereichs sollen konsequent in den Gebäudebereich reinvestiert werden. Der Energie- und Klimafonds (EKF) muss zum zentralen Finanzierungsinstrument weiterentwickelt und nicht ausreichende Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt in den EKF bezuschusst werden.
  • Die Entlastung von der CO2-Bepreisung darf keinen negativen Rebound-Effekt, wie bei der Deckelung der EEG-Umlage, erzeugen. Mit EKF-Mitteln könnten Mieter im 1. Jahr vollständig von der Modernisierungsumlage entlastet werden. Über 14 Jahre "schmilzt" die Entlastung linear ab, die Mieter "wachsen" in die Klimakosten hinein. Das sorgt für Akzeptanz.
  • Investitionszuschüsse aus der Bundesförderung sollen Anreize zum Austausch veralteter Haustechnik und für das Energiecontracting auslösen und konditioniert werden an den CO2-Emissionen einer Immobilie. Je stärker der Endenergiebedarf sinkt, desto höher sollten die Zuschüsse ausfallen.
  • Mit der Weiterverteilung der CO2-Kosten im Mietbestand sollen Vermieter belohnt werden, die sich für eine besserte Energieeffizienz einsetzen: Der Grad der Umlegbarkeit der CO2-Kosten muss am energetischen Zustand der Wohneinheit festgemacht werden.
  • Mieterstrommodelle: Die Auslösung der Gewerbesteuerpflicht bei Wohnungsunternehmen und die an die EEG-Umlage gekoppelte Miet...

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