Begriff

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Grundsteuer vorgestellt. Grundlage ist ein "Flächen-Faktor-Verfahren": Je größer Grundstück und Haus und je besser die Lage, desto höher soll künftig die Abgabe sein.

Hessen hat sich im Zuge der Grundsteuerreform – wie andere Bundesländer auch – für eine eigene Regelung entschieden. Am 14.6.2021 hat Finanzminister Michael Boddenberg das hessische Modell vorgestellt: Das "Flächen-Faktor-Verfahren" sieht vor, dass sich künftig Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. "Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß", so der Minister. Für die Berechnung sollen die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen genutzt werden.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun Verbänden und Experten zur schriftlichen Anhörung vorgelegt und die Ergebnisse in einer weiteren Sitzung der Regierung nach der Sommerpause besprochen. Dann startet das Gesetzgebungsverfahren im Landtag. Das Gesetz soll noch 2021 in Kraft treten. Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer soll ab Juli 2022 möglich sein.

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