Kurzbeschreibung

Mustervorlage des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Zur Verwendung dieses Vertragsmusters

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Dieses Vertragsmuster behandelt eine Vielzahl möglicher Vertragsdetails, die jeweils durch "*" gekennzeichnet sind. Bitte löschen Sie die so gekennzeichneten Textpassagen, wenn sie in Ihrem Fall nicht zutreffen.

Architektenvertrag

Zwischen

__________________________________________________________________

(Vor- und Nachname oder Firma, Anschrift)

vertreten durch*)[1]

__________________________________________________________________

(Vor- und Nachname, Anschrift)

– nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt –

und

__________________________________________________________________

(Vor- und Nachname oder Firma, Anschrift)

vertreten durch*)

__________________________________________________________________

(Vor- und Nachname, Anschrift)

– nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt –

wird folgender Architektenvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1

Bauvorhaben

Gegenstand des Vertrages sind Architektenleistungen des Leistungsbildes nach § ___ HOAI an dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben:

  • ___________________________________________ (Bezeichnung, z. B. Einfamilienhaus, Geschäftshaus, gemischt genutztes Haus Gewerbe/Wohnen o. Ä.)
  • ___________________________________________ (postalische Anschrift des Grundstücks)
  • Grundbuch von ____________________, Blatt __________, Flur __________, Flurstück __________ (grundbuchliche Bezeichnung des Grundstücks)
  • ___________________________________________ (Art: Neubau, Altbau, Umbau, Anbau o. Ä.)
1.2

Planungsziele des AG

Dem AG geht es im Wesentlichen um die Erreichung folgender Planungsziele:*)

  • Grundfläche: ________ m2
  • davon Gewerbefläche: ________ m2
  • umbauter Raum: ________ m3
  • Geschosszahl: ________
  • Das gesamte Objekt wird unterkellert.
  • Budgetvorgabe: ________ EUR
  • Sonstiges: ___________________________________________
Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen die Vertragsparteien auf die schriftliche Zusammenfassung der Planungs- und Leistungsziele des AG (Anlage ____).*)
§ 2 Vertragsbestandteile
2.1

Vertragsbestandteile sind in nachfolgender Reihenfolge:*)

  • Die Bestimmungen dieses Vertrages,
  • das Verhandlungsprotokoll vom ________, Anlage ____,
  • das Raumnutzungsprogramm vom ________, Anlage ____,
  • die wesentlichen Planungsziele des AG nach § 650p BGB, Anlage ____,
  • die Kostenschätzung nach § 650p BGB, Anlage ____,
  • der Übersichtsplan, Anlage ____,
  • die Kosteneinschätzung und das Baubudget, Anlage ____,
  • der Projektterminplan, Anlage ____,
  • die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung,
  • die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
2.2 Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der vorstehenden Aufzählung. Ein Widerspruch in diesem Sinne liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn sich in einer höherrangigen Vertragsgrundlage allgemeine Vorgaben für die zu erbringende Leistung befinden, die durch Angaben in einer nachrangigen Regelung lediglich konkretisiert werden. Im Zweifelsfall hat der AN dem AG den aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch zur Entscheidung vorzulegen; der AG trifft dazu eine Entscheidung nach billigem Ermessen.
§ 3 Leistungsumfang Gebäude

Alternative 1[2]: Es liegen bereits die "wesentlichen Planungsziele" nach § 650p BGB n. F. vor

3.1

Die wesentlichen Planungsziele nebst Kosteneinschätzung liegen bereits vor (vgl. Anlagen ____ und ____).

3.2

Der AN übernimmt vor diesem Hintergrund auf Basis der Anlagen ____ und ____ alle weiteren Grundleistungen der Leistungsphasen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI mit folgenden Stufen:

  • Stufe 1: Zielermittlung

    Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

    Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

  • Stufe 2: Entwurfsplanung

    Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

    Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

  • Stufe 3: Ausführungsplanung

    Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

  • Stufe 4: Realisierungsphase

    Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

    Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

    Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

  • Stufe 5: Objektbetreuung

    Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

3.3

Der AG ist berechtigt, den AN stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung vo...

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