Kurzbeschreibung
Mustervorlage des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Zur Verwendung dieses Vertragsmusters
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Dieses Vertragsmuster behandelt eine Vielzahl möglicher Vertragsdetails, die jeweils durch "*" gekennzeichnet sind. Bitte löschen Sie die so gekennzeichneten Textpassagen, wenn sie in Ihrem Fall nicht zutreffen.
Architektenvertrag
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Zwischen
__________________________________________________________________
(Vor- und Nachname oder Firma, Anschrift)
vertreten durch*)[1]
__________________________________________________________________
(Vor- und Nachname, Anschrift)
– nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt – |
und
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(Vor- und Nachname oder Firma, Anschrift)
vertreten durch*)
__________________________________________________________________
(Vor- und Nachname, Anschrift)
– nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt – |
wird folgender Architektenvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand |
1.1 | Bauvorhaben Gegenstand des Vertrages sind Architektenleistungen des Leistungsbildes nach § ___ HOAI an dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben:
|
1.2 | Planungsziele des AG Dem AG geht es im Wesentlichen um die Erreichung folgender Planungsziele:*)
|
§ 2 Vertragsbestandteile |
2.1 | Vertragsbestandteile sind in nachfolgender Reihenfolge:*)
|
2.2 | Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der vorstehenden Aufzählung. Ein Widerspruch in diesem Sinne liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn sich in einer höherrangigen Vertragsgrundlage allgemeine Vorgaben für die zu erbringende Leistung befinden, die durch Angaben in einer nachrangigen Regelung lediglich konkretisiert werden. Im Zweifelsfall hat der AN dem AG den aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch zur Entscheidung vorzulegen; der AG trifft dazu eine Entscheidung nach billigem Ermessen. |
§ 3 Leistungsumfang Gebäude |
Alternative 1[2]: Es liegen bereits die "wesentlichen Planungsziele" nach § 650p BGB n. F. vor
3.1 | Die wesentlichen Planungsziele nebst Kosteneinschätzung liegen bereits vor (vgl. Anlagen ____ und ____). |
3.2 | Der AN übernimmt vor diesem Hintergrund auf Basis der Anlagen ____ und ____ alle weiteren Grundleistungen der Leistungsphasen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI mit folgenden Stufen:
|
3.3 | Der AG ist berechtigt, den AN stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung vo... |
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