Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden.
Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer
Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.[1]
Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigentümer
Besitzt ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 % an der WEG, wird in der Regel eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers verlangt. Gleiches gilt, wenn ein Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten im Objekt besitzt.
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