Darlehenshöhe bis zu 85 %
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens. Ein Darlehen wird allerdings nur gewährt, wenn dem Antragsteller mindestens 10.000 EUR an Modernisierungsaufwendungen entstehen. Die Höchstbemessungsgrundlage für ein Darlehen in diesem Förderprogramm liegt bei 75.000 EUR.
Grundsätzlich werden bis zu 40 % der Gesamtkosten über das Programmdarlehen gefördert.
Bei Darlehen bis zu 25.000 EUR ist sogar ein Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich. Dieses Darlehen wird dann mit 2 % verzinst und kann mit maximal 5 % Tilgungsanteil rückgeführt werden.
Die Gesamtkosten für ein Darlehen setzen sich wie folgt zusammen:
Kosten für die energetische Modernisierung
CO2-Minderung oder Energieeinsparung
- Kosten für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Kosten für weitere Modernisierungsmaßnahmen
- Kosten für die durch Modernisierungsmaßnahmen verursachten Instandhaltungsmaßnahmen
Darlehen muss zum Einkommen passen
Finanzielle Belastbarkeit
Die beantragten Darlehensmittel müssen zum Einkommen passen. So prüft die NBank, ob der antragstellende Haushalt die Belastungen auf Dauer tragen kann. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn dem Haushalt nach Abzug der Belastungen mindestens 10 % über den maßgeblichen Regelsätzen nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) zum Lebensunterhalt verbleiben.
Für Darlehen über 25.000 EUR gelten folgende Konditionen:
Zinsen
In den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit beträgt der Zins 0 % bis 2 %. Ab dem 11. Jahr wird das Darlehen mit den marktüblichen Zinsen verzinst. Allerdings werden nicht mehr als 6 % Zins erhoben, wenn der Marktzins über die 6-%-Grenze hinausgeht.
Tilgung
Der Tilgungsanteil wird in der Regel mit 2 % festgelegt. Allerdings kann die NBank auch einen höheren Tilgungsanteil verlangen, wenn die Restnutzungsdauer der Wohnung geringer ist als die Darlehenslaufzeit. Die Länge der Darlehenslaufzeit wird dann der Restnutzungsdauer angepasst.
Verwaltungskostenbeitrag
Verwaltungskostenbeitrag
Die NBank erhebt für das gewährte Darlehen einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag. Ist das Darlehen zur Hälfte getilgt, so vermindert sich der jährliche Verwaltungskostenbeitrag auf 0,25 %.
Bearbeitungsentgelt
Neben dem Verwaltungskostenbeitrag wird noch ein Bearbeitungsentgelt verlangt. Dieses beträgt 1 % des Darlehensbetrags, wird aber nur einmalig erhoben.
Auszahlung
Das Darlehen wird nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in Raten. Die Ratenhöhe der Auszahlungen richtet sich nach den Aufwendungen der einzelnen Baufortschritte.
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