Aufwendungen zwischen 10.000 und 75.000 EUR
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens. Ein Darlehen wird allerdings nur gewährt, wenn dem Antragsteller mindestens 10.000 EUR an Modernisierungsaufwendungen entstehen. Die Höchstbemessungsgrundlage für ein Darlehen in diesem Förderprogramm liegt bei 75.000 EUR.
Grundsätzlich werden bis zu 40 % der Gesamtkosten über das Programmdarlehen gefördert.
Bei Darlehen bis zu 25.000 EUR ist sogar ein Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich. Dieses Darlehen wird dann mit 2 % verzinst und kann mit maximal 5 % Tilgungsanteil rückgeführt werden.
Für Darlehen über 25.000 EUR gelten folgende Konditionen:
Zinsen
Marktzins gedeckelt
In den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit beträgt der Zins 0 % bis 2 %. Ab dem 11. Jahr wird das Darlehen mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst. Allerdings werden nicht mehr als 6 % Zins erhoben, wenn der Marktzins über die 6-%-Grenze hinausgeht.
Tilgung
Der Tilgungsanteil wird in der Regel mit 2 % festgelegt. Allerdings kann die NBank auch einen höheren Tilgungsanteil verlangen, wenn die Restnutzungsdauer der Wohnung geringer ist als die Darlehenslaufzeit. Die Länge der Darlehenslaufzeit wird dann der Restnutzungsdauer angepasst.
Verwaltungskostenbeitrag
Die NBank erhebt für das gewährte Darlehen einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag. Ist das Darlehen zur Hälfte getilgt, so vermindert sich der jährliche Verwaltungskostenbeitrag auf 0,25 %.
Bearbeitungsentgelt
Neben dem Verwaltungskostenbeitrag wird noch ein Bearbeitungsentgelt verlangt. Dieses beträgt 1 % des Darlehensbetrags, wird aber nur einmalig erhoben.
Auszahlung
Auszahlung in Raten
Das Darlehen wird nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in Raten. Die Ratenhöhe der Auszahlungen richtet sich nach den Aufwendungen der einzelnen Baufortschritte. Die letzte Rate, die sogenannte Schlussrate, wird erst ausgezahlt, wenn die Schlussbescheinigung der Wohnraumförderstelle (WFS) vorliegt. Die Vorlage muss innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrags vorliegen. Daraus ergibt sich auch, dass die Modernisierungsmaßnahme nicht länger als 15 Monate andauern darf.
Modernisierungsmaßnahme muss nach 15 Monaten beendet sein
Die NBank verlangt, dass die Schlussbescheinigung der Wohnraumförderstelle innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrages vorliegen muss.
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