Zusammenfassung

 
Überblick

Das Bundesland Hamburg ist neben dem Bund selber am Umweltschutz sowie an der Minderung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes interessiert. Dazu hat das Land Hamburg neben und zur Ergänzung der Programme der KfW-Bank eigene Programme entwickelt, die das Erreichen der umweltpolitischen Maßnahmen schneller ermöglichen sollen. Einige Programme stehen in direkter Verbindung zu den KfW-Förderungen, da verlangt wird, dass auch die KfW-Förderung in Anspruch genommen wird.

Die Programme werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) angeboten. Auf der Web-Seite der IFB findet man neben den hier dargestellten Programminformationen zusätzlich Antragsformulare, Merkblätter, technische Anforderungen und weitere nützliche Informationen zzgl. Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Die Web-Adresse lautet: www.ifbhh.de.

1 Übersicht Förderprogramme

Förderprogramme

Die IFB hat zur Erreichung der umweltpolitischen Ziele insbesondere folgende Förderprogramme aufgelegt:

 
Förderprogramm Antragsteller Förderart Hinweis
Erneuerbare Wärme

Gundstückseigentümer

Verfügungsberechtigte

Unternehmer
Zuschuss

keine Rückzahlung

Bauantrag vor 1.1.2009
IFB-Modernisierungsdarlehen Natürliche Personen Darlehen  
IFB-Ergänzungsdarlehen Natürliche Personen Darlehen KfW-Programme 151, 152, 153 sind vorrangig
IFB-Konstantdarlehen Natürliche Personen Darlehen Feste Darlehenslaufzeit 25 Jahre
IFB-WEGfinanz

Grundstückseigentümer

Erbbauberechtigte
Darlehen

Programm für Wohneigentümergemeinschaften

Bedingung: KfW-Programme 151, 152 und 159
Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Eigentümer

Erbbauberechtigte
Zuschuss

Einkommensgrenzen

keine Rückzahlung
Wärmeschutz im Gebäudebestand

Grundeigentümer

dinglich Verfügungsberechtigte

WEG
Zuschuss

Häuser mit bis zu 2 vermieteten Wohnungen

keine Rückzahlung
Schallschutzmaßnahmen

Grundeigentümer

dinglich Verfügungsberechtigte

WEG
Zuschuss

keine Rückzahlung

10 Jahre Mietpreisbindung
Städtebaulicher Denkmalschutz

Eigentümer

Erbbauberechtigte
Zuschuss

keine Rückzahlung

Miet- und Belegungsbedingungen
Eigenheim Natürliche Personen

Darlehen

Zuschuss

Einkommensvoraussetzungen

Neubau oder Ersterwerb
FamilienStartDarlehen Natürliche Personen Darlehen

Bau oder Ersterwerb von Wohneigentum

Verbilligung erst nach Familienerweiterung
Modernisierung von Mietwohnungen (A) – Energetische Modernisierung

Eigentümer

Erbbauberechtigte
Zuschuss

keine Belegungsbedingungen

Mietpreisbindung optional

Bauantrag vor dem 31.12.1994
Modernisierung von Mietwohnungen (B) – Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung

Eigentümer

Erbbauberechtigte
Zuschuss

Mietpreis- und Belegungsbedingungen über 10 Jahre

Bauantrag vor 20 Jahren
Hamburger Gründachförderung

Eigentümer

Erbbauberechtigte
Zuschuss keine Rückzahlung

2 Erneuerbare Wärme

Mit dem Zuschuss-Programm "Erneuerbare Wärme" sollen Hausbesitzer oder Verfügungsberechtigte motiviert werden, ihre bisherigen Wärmeanlagen so zu optimieren, dass der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ernergien sowie der CO2-Ausstoß gemindert werden. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

2.1 Wer soll die Förderung erhalten?

Antragsteller

Dieses Programm können folgende Personenkreise nutzen:

  • Grundstückseigentümer in Hamburg
  • dinglich Verfügungsberechtigte
  • kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Organisationen mit unternehmerischer Zielrichtung
  • Vereine, Stiftungen und sonstige Organisationsformen sowie die Kirchen
 
Hinweis

Von der Förderung ausgeschlossen ...

... sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die eine EU-Beihilfe rechtswidrig und unvermeidbar erhalten haben und dabei einer Rückforderungsanordnung in diesem Zusammenhang nicht gefolgt sind.

2.2 Was wird gefördert?

Wohn- und Nichtwohngebäude

Gefördert werden Wohn- und teilweise Nichtwohngebäude, die im Bundesland Hamburg belegen sind. Nichtwohngebäude werden teilweise auch als Neubau gefördert.

Fördermodule

Die einzelnen Fördermaßnahmen sind in 7 sog. Fördermodule eingeteilt:

  • Fördermodul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
  • Fördermodul Bioenergie-Anlagen
  • Fördermodul Wärmepumpe
  • Fördermodul Geothermie sowie Wärme aus Abwasser
  • Fördermodul Wärmeverteilernetze
  • Fördermodul Wärmespeicher
  • Fördermodul Mehrfachnutzung

2.2.1 Fördermodul Solarthermie und Heizungsmodernisierung

Dieses Modul bezuschusst

  • die Installation von Solarthermieanlagen sowie deren Monitoring,
  • den Austausch von Heizungsanlagen, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert wird.

Die Bruttokollektorfläche muss mindestens 20 m2 betragen. Zudem muss in diesem Zusammenhang die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Verpflichtend ist auch das Monitoring der Anlage. Dies wird ebenfalls mit diesem Programm gefördert.

Folgende Anlagen fördert dieses Programm:

  • Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung mit mindestens 350 kWh/m2 Aperturfläche,
  • Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mindestens 300 kWh/m2 Aperturfläche,
  • Fassadenanlagen mit mindestens 250 kWh/m2 Aperturfläche.
 
Wichtig

Auf die Ausrichtung kommt es an

Der berechnete jährliche Solarwärmeertrag im Kollektorkreis muss bei südausgerichteten Dächern erfolgen und die obigen Werte erreichen. Hat die Solarthermieanla...

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