Bauteilverfahren
Das Bauteilverfahren bezuschusst die durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen nach m2 gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche. Es werden folgende Zuschüsse gezahlt:
Maßnahme | je m2 Fläche |
---|---|
AußenwandAußendämmung der Außenwände |
25,10 EUR |
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstücksgrenze. Objekt muss auf der Hamburger Denkmalliste verzeichnet sein oder sich gem. § 172 BauGB im Gebiet einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und/oder zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestaltung befinden. Liegt eine zu dämmende Außenwand auf der Flurstücksgrenze, so kann in begründeten Einzelfällen eine Innendämmung gefördert werden. |
19,40 EUR |
Kerndämmung zweischaliger Außenwände (mind. 5 cm) | 3,80 EUR |
KellerDämmung der Kellerdecke, Kellersohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich. Für Außenwände gegen Erdreich erfolgt die Förderung nur, wenn diese Bestandteil der thermischen Gebäudehülle sind. |
6,30 EUR |
Dämmung der oberen Geschossdecke | 9,50 EUR |
Dämmung der obersten Geschossdecke von Flachdächern mit Einblasdämmung | 6,30 EUR |
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern | 37,70 EUR |
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern mit Einblasdämmung | 6,30 EUR |
Dämmung von Flachdächern | 18,80 EUR |
FensterAustausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren. Die Förderung des Austausches von Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, -fenstertüren und -dachfenstertüren sowie der Austausch von Bestands- zu Wärmeschutzaußentüren zur Vermeidung von Kondensat- und Schimmelschäden erfolgt nur, wenn der U-Wert der Einbauebene (Außenwand bzw. Dach) kleiner ist als der Uw-Wert der neu eingebauten Bauteile inklusive Rahmen. |
88,00 EUR |
AußentürenAustausch Bestand- und Wärmeschutzaußentüren. Die Förderung des Austausches von Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, -fenstertüren und -dachfenstertüren sowie der Austausch von Bestands- zu Wärmeschutzaußentüren zur Vermeidung von Kondensat- und Schimmelschäden erfolgt nur, wenn der U-Wert der Einbauebene (Außenwand bzw. Dach) kleiner ist als der Uw-Wert der neu eingebauten Bauteile inklusive Rahmen. |
175,00 EUR/Stück |
Die Dämmung muss eine bestimmte Dämmqualität haben. So stellt das Programm folgende Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten:
DämmqualitätBauteil |
Umax-Wert (W/m2K) |
---|---|
Außendämmung von Außenwänden sowie Geschossdecken nach unten an Außenluft | U ≤ 0,20 |
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz | U ≤ 0,45 |
Kerndämmung zweischaliger Außenwände (mind. 5 cm) | Leitf. ≤ 0,035 |
Dämmung von Kellerdecken und Wänden gegen unbeheizte Räume oder Erdreich, Kellersohle/Sohle Für Außenwände gegen Erdreich erfolgt die Förderung nur, wenn diese Bestandteil der thermischen Gebäudehülle sind. |
U ≤ 0,25 |
Dach, Flachdach oder oberste Geschossdecke | U ≤ 0,14 |
Gaubenwagen und Gaubendächer | U ≤ 0,20 |
Fenster und Fenstertüren inklusive Rahmen Die Förderung erfolgt nur, wenn der U-Wert der Einbauebene (Außenwand bzw. Dach) kleiner ist als der Uw-Wert der neu eingebauten Bauteile inklusive Rahmen. |
Uw ≤ 0,95 |
Dachflächenfenster inklusive Rahmen Die Förderung erfolgt nur, wenn der U-Wert der Einbauebene (Außenwand bzw. Dach) kleiner ist als der Uw-Wert der neu eingebauten Bauteile inklusive Rahmen. |
Uw ≤ 1,00 |
Außentüren inklusive Rahmen Die Förderung erfolgt nur, wenn der U-Wert der Einbauebene (Außenwand bzw. Dach) kleiner ist als der Uw-Wert der neu eingebauten Bauteile inklusive Rahmen. |
Uw ≤ 1,30 |
Zusätzliche Erfordernisse!
- Überschreitet die Fördersumme für die bauliche Maßnahme an der Gebäudehülle 5.000 EUR für die 1. WE, ist die sachverständige Baubegleitung verbindlich erforderlich. Der Betrag erhöht sich je WE um 200 EUR.
- Bei Überschreiten der Fördersumme von 5.000 EUR ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage Pflicht. Der Betrag erhöht sich je WE um 200 EUR.
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