Bau und Erwerb

Dieses Programm fördert den Bau oder den Erwerb einer Wohnimmobilie. Voraussetzung ist, dass die Immobilie vom Antragsteller zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Die Nutzungsvoraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Wohnung an einen Angehörigen unentgeltlich überlassen wird. Wer Angehöriger ist, ergibt sich aus § 15 AO.

Sollen die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt werden, so werden folgende Kosten gefördert:

  • Kosten des Baugrundstücks
  • Baukosten und Baunebenkosten
  • Baukosten der Außenanlage
  • Kaufpreis und Kaufpreisnebenkosten inklusive eventueller Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.
 
Hinweis

Keine Kosten für Altgrundstücke

Die Kosten für die Anschaffung eines Baugrundstücks werden i. d. R. nur übernommen, wenn der Erwerb bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

Anschaffungskosten, die auf Einrichtungsgegenstände entfallen (z. B. Kauf mit Einrichtungsgegenständen), werden nicht gefördert. Diese Werte sind aus dem Gesamtkaufpreis herauszurechnen.

Umschuldungen und Nachfinanzierung werden nicht gefördert.

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