Streit um Erblasserwohnung

Besteht an einer Erblasserwohnung ein im Grundbuch gesichertes Wohnungsrecht, seien Miterben nicht befugt, sich Zutritt zu der Erblasserwohnung zu verschaffen. Der Wohnungsberechtigte könne sie vom Zutritt ausschließen. Das dingliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB verleihe dem Wohnungsberechtigten eine noch stärkere Stellung als einem Mieter.[1]

Fraglich ist allerdings, ob bei dieser Entscheidung der Mitbesitz des Miterben hinreichend berücksichtigt ist.

Steht dem überlebenden Ehegatten ein vom Erblasser eingeräumtes schuldrechtliches Wohnrecht zu, kann der Erbe (zumal bei umstrittener Erbenstellung) nicht im Wege des possessorischen Besitzschutzes[2] durch einstweilige Verfügung den unbeschränkten Zugang zur früheren Ehewohnung verlangen, ohne hierfür einen Verfügungsgrund glaubhaft zu machen.[3]

[1] AG Hamburg-Blankenese, Urteil v. 18.3.2020, 531 C 352/19, dazu Roth, S. NJW-Spezial 2020 S. 584.

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