Rechtswahl möglich

Immer mehr Menschen besitzen sowohl in ihrem Heimatland als auch in einem anderen europäischen Land Vermögen. Im Todesfall sind die Erben mit der Abwicklung der Erbfälle oftmals überfordert. Im kommenden Jahr soll dies innerhalb der EU vereinfacht werden.

EU-Erbrechtsverordnung

Im Jahr 2012 wurde die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) erlassen, die von den europäischen Staaten innerhalb von 3 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das neue Recht gilt ab dem 17.8.2015. Es folgt einem einfachen Prinzip: dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts. Lebt und stirbt beispielsweise ein Deutscher in Frankreich, unterliegt die Erbschaft dementsprechend französischem Recht – es sei denn, im Testament wird ausdrücklich die Anwendung deutschen Erbrechts festgelegt. Diese Möglichkeit der Rechtswahl gilt es zu beachten. Jeder Betroffene sollte also jetzt schon prüfen, welches Erbrecht für ihn günstiger ist und sich rechtlich beraten lassen (dazu etwa Lechner, NJW 2013, S. 26; Leitzen, ZEV 2013, S. 128).

Konkurrenz für den Erbschein

Die EuErbVO bringt ferner erhebliche Änderungen bezüglich des Erbnachweises in Deutschland mit sich, denn sie führt das Europäische Nachlasszeugnis ein, das künftig in Konkurrenz zum bewährten Erbschein treten wird. Dies bringt auch deutliche Änderungen für den Anwendungsbereich des deutschen Erbscheins selbst. Man wird dem Erben, der "auf Nummer sicher" gehen möchte, in Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu Deutschland künftig nur raten können, soweit möglich am besten beides zu erwirken: sowohl einen Erbschein als auch ein Europäisches Nachlasszeugnis (dazu Schmidt, ZEV 2014, S. 389).

(Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO – ABl EU Nr. L 201 v. 27.7.2012, S. 107; abrufbar u. a. unter eur-lex.europa.eu)

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