Der Mieter verwendet gegenüber dem Hausverwalter das "Götz-Zitat".
Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen der Beleidigung des Verwalters ist in einem derartigen Fall durchaus wirksam.[1] Entsprechendes gilt bei Mitarbeitern des Vermieters. Ein Kündigungsgrund soll allerdings nicht vorliegen, wenn der Mieter Verwandte des Vermieters beleidigt, die nicht im selben Haus wohnen.[2]
Bei Beleidigungen gegen Mitarbeiter eines Großvermieters soll eine fristlose Kündigung erst nach entsprechender einschlägiger Abmahnung gerechtfertigt sein.[3]
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