Praxis-Beispiel

Der Mieter verwendet gegenüber dem Hausverwalter das "Götz-Zitat".

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen der Beleidigung des Verwalters ist in einem derartigen Fall durchaus wirksam.[1] Entsprechendes gilt bei Mitarbeitern des Vermieters. Ein Kündigungsgrund soll allerdings nicht vorliegen, wenn der Mieter Verwandte des Vermieters beleidigt, die nicht im selben Haus wohnen.[2]

 
Achtung

Bei Beleidigungen gegen Mitarbeiter eines Großvermieters soll eine fristlose Kündigung erst nach entsprechender einschlägiger Abmahnung gerechtfertigt sein.[3]

[2] AG München, Urteil v. 7.2.2013, 411 C 25348/12, ZMR 2013 S. 450.
[3] LG Fulda, Urteil v. 13.3.2006, 1 S 176/05, WuM 2007 S. 220.

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