Überblick

Das Nebenkostenprivileg bei den Kabel-TV-Kosten wird wohl fallen. Der Bundestag hat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt und den Weg frei gemacht für die Pläne der Koalition. Dafür sollen Mieter für den Internet-Ausbau zahlen. "Ein Rohrkrepierer", meint die Wohnungswirtschaft.

Cirka 12,5 Mio. Haushalte in Deutschland erhalten die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil ihrer Wohnungsmiete. Die monatlichen Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze und die Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter bislang über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Das will die Bundesregierung mit der TKG-Novelle ändern.

Umlage von Kosten beim Glasfaserausbau – das will die Bundesregierung

Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, sollen nach einer Übergangsfrist bis zum 30.6.2024 nicht mehr auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Die Mieter sollen die Wahlfreiheit haben und selbst bestimmen können, welchen Anbieter sie haben wollen oder ob sie ganz verzichten.

Gleichzeitig soll die Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur ermöglicht werden. Hat ein Wohnungsvermieter neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, kann er seinen Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" berechnen. Der Umlagebetrag soll auf maximal 60 EUR pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 EUR) begrenzt werden und befristet gelten – regelmäßig bis 5 Jahre, höchstens 9 Jahre.

Bundesrat hielt bislang am "Nebenkostenprivileg" fest

Am 16.12.2020 stimmte das Bundeskabinett erstmals einem TKModG-Entwurf zu. Dafür wurde das geltende Telekommunikationsgesetz laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vollständig überarbeitet und neu gefasst. Die Gesetzesnovelle dient der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der Ende 2018 in Kraft getreten war.

Die Bundesregierung brachte ihren überarbeiteten Entwurf am 25.1.2021 ein. Der Bundesrat hatte sich am 12.2.2021 mehrheitlich gegen den Regierungsplan ausgesprochen, die Umlagefähigkeit (auch "Nebenkostenprivileg") bei den Kabel-TV-Kosten "ersatzlos" zu streichen. Stattdessen solle geprüft werden, wie die Regelung geändert werden kann, um "größtmögliche Investitionsanreize" für den Ausbau schneller Internetleitungen zu setzen. Konkrete Ideen wurden nicht vorgestellt.

Wohnungswirtschaft: Opt-out-Recht für Mieter einführen

Die Wohnungswirtschaft sieht die Abschaffung der Umlagefähigkeit bei den Kabel-TV-Kosten kritisch. Die Mieter müssten dann Einzelverträge abschließen, bei denen der Verwaltungsaufwand für die Anbieter höher wäre. Derzeit zahlen Mieter über die Nebenkosten etwa 8 bis 10 EUR pro Monat, Einzelverträge kosten, grob gesagt, das Doppelte.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ist überzeugt, dass weder für eine Abschaffung der Betriebskostenverordnung (Art. 14 TKMoG E) noch für eine darauf zielende Opt-out-Regelung (§ 69 Abs. 2 TKMoG E) eine europa- oder telekommunikationsrechtliche Grundlage vorhanden ist, die einen derartigen Eingriff in das Mietrecht rechtfertigen würde. Der GdW und der Deutsche Mieterbund (DMB) plädierten dafür, ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses. Viele Mieter seien mit der Kabelversorgung durch ihren Vermieter zufrieden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Um eine Opt-out-Option wirtschaftlich schultern zu können, fordern die im GdW organisierten Wohnungsunternehmen außerdem ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden.

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