Zusammenfassung

"Es geht darum, das Geld, das wir nicht haben, wachstumsrelevant einzusetzen." - Franz Müntefering

In diesem Kapitel sollen Sie erkennen,

  • welche Programme zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden angeboten werden,
  • wie die spezifischen Programmbedingungen in einer Investitionsrechnung zu berücksichtigen sind.

Wohnungsbauinvestitionen werden nicht nur mit steuerlichen Subventionen gefördert. Neben der sozialen Wohnraumförderung und den BAFA-Subventionen für Investitionen in erneuerbare Energien sind hier auch die subventionierten Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu nennen[1].

[1] Abschnitt 9.2, Fallstudie 5 sowie Kofner 2012, S. 59-68.

1 Energieeffizienz und Klimaschutz

Im Rahmen der EU-Lastenverteilung hatte die deutsche Regierung sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die Emissionen der sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase zwischen 2008 und 2012 um 21 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.[1] Dieses Ziel wurde erfüllt. Bis zum Jahr 2020 sollen die Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 gemindert werden, bis 2050 soll eine Reduktion der Emissionen um 80 bis 95 Prozent (im Vergleich zu 1990) erreicht werden.

Die Maßnahmen auf der Bundesebene sind im nationalen Klimaschutzprogramm beschrieben und umfassen unter anderem:

  • Erneuerbare Energien Gesetz (Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch ein System von Mindestpreisen für die Netzeinspeisung),
  • Marktanreizprogramm für die Nutzung erneuerbarer Energien (Subventionen für die Nutzung von Solarkollektoren, Biomasse und die Steigerung der Energieeffizienz),
  • Ökologische Steuerreform 1999-2003 (stufenweise Anhebung der Steuern auf Mineralölprodukte und den Stromverbrauch),
  • Energieeinsparverordnung für neue und bestehende Gebäude (seit 2002),
  • Finanzielle Unterstützung für die energetische Gebäudesanierung (seit 2000),
  • Vermehrter Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung,
  • Forschung und Entwicklung.

Laut einer McKinsey-Studie aus dem Jahr 2007 ist die Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudebestands der wichtigste Hebel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen[2]. Alle 18,8 Mio. Gebäude zusammengenommen sind für 40 Prozent des deutschen Primärenergieverbrauchs verantwortlich.

Seit 1997 ist der Energieverbrauch für Heizungszwecke in privaten Haushalten allerdings kontinuierlich zurückgegangen. Trotz der Zugewinne bei der Wohnfläche ist der Gesamtverbrauch an Heizenergie bereits auf den Stand von 1990 gefallen. Dieser Erfolg ist in erster Linie den Fortschritten bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands zu verdanken. Dessen Energieeffizienz hat sich seit 1990 um 15 Prozent verbessert. Zwischen 1990 und 2005 haben die CO2-Emissionen der privaten Haushalte für Wohnzwecke um 13 Prozent oder 16 Mio. Tonnen abgenommen[3].

Das Energieeinsparpotenzial in den vor 1979 fertiggestellten Gebäuden ist jedoch immer noch enorm. Man schätzt, dass weniger als 30 Prozent aller möglichen Energieeinsparmaßnahmen zwischen 1998 und 2006 an diesem Teil des Gebäudebestandes durchgeführt worden sind[4].

Nicht jede Maßnahme zur Energieeinsparung ist jedoch im ökonomischen Sinne als effizient anzusehen. Das wirtschaftliche Effizienzprinzip gilt für jede Art von Investitionen[5]. Auch Kapital, das zur Senkung von CO2-Emissionen eingesetzt wurde, kann verschwendet sein. Wie jede wirtschaftliche Aktivität in einer Welt der Knappheit sollten auch solche Investitionen nicht über den Punkt hinaus ausgedehnt werden, wo die Grenzkosten der Summe aus privatem und sozialem Grenznutzen der Investition gerade entsprechen. Öffentliche Subventionen in diesem Bereich sollten lediglich den sozialen Grenznutzen der energieeinsparenden Investitionen reflektieren. Im Allgemeinen dürfte es volkswirtschaftlich zweckmäßiger sein, ein 11 Liter-Haus durch Modernisierung in ein 6 Liter-Haus zu verwandeln als aus einem 3 Liter-Haus ein 2 Liter-Haus zu machen.

Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz vorhandener Wohngebäude haben aus einzelwirtschaftlicher Sicht eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Sie erhöhen den Wert der Immobilie im Falle eines zukünftigen Verkaufs (niedrigere Exit Cap Rates).
  • Sie berechtigen zu Mieterhöhungen im Rahmen der Modernisierungsumlage, dies aber in Abhängigkeit von der Marktlage (höchstens 11 Prozent der gesamten Modernisierungskosten pro Jahr).
  • Sie ermöglichen in der Zukunft mit neuen Mietern höhere Mieteinnahmen[6].
  • Sie begrenzen das Leerstandsrisiko und
  • sie eröffnen den Zugang zu Subventionen und subventionierten Krediten.
[1] Die Reduzierung bezieht sich auf die Emissionswerte von CO2, CH4 und N2O im Jahr 1990, und auf die Emissionswerte von H-CFC, CFC und SF6 im Jahr 1995.
[2] McKinsey 2007, S. 37.
[3] AG Energiebilanzen 2006, S. 111 und Fraunhofer-Institut/co2online 2007.
[4] Fraunhofer-Institut/co2online 2007.
[5] Schönefeldt et al. 2008, S. 16.
[6] Die energetische Modernisierung reduziert die Heizkosten in Abhängigkeit von den zukünftigen Energiepreisen und schafft somit Spielraum für eine höhere Grundmiete.

2 KfW-Programm Energieeffizient Sanieren

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