Der Berliner Senat hat beschlossen, den Entwurf für ein "Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz" in den Bundesrat einzubringen. Ziel der Initiative sei es, dass Vermieter die Steuer nicht mehr auf Mieter umlegen können, so die Finanzverwaltung.

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Über eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) will das Land Berlin mit dem sogenannten Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz die Umlagefähigkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf den Mieter abschaffen. Betroffen seien 57,9 % der Haushalte (36,4 Millionen Menschen), die in Deutschland zur Miete wohnen. Diese gelte es zu entlasten, geht aus der offiziellen Mitteilung hervor.

Nebenkosten sind zur Zweitmiete geworden

Die Betriebskosten seien neben gestiegenen Angebotsmieten in Deutschland ein "relevanter Kostenfaktor" für Mieter. Die Nebenkosten seien heute bereits zur Zweitmiete geworden, besonders in Regionen mit ohnehin schon angespannter Wohnungslage und hohen Mieten, heißt es im entsprechenden Gesetzentwurf. Profitieren würden die Eigentümer von einer intakten kommunalen Infrastruktur, die auch über die Grundsteuer finanziert werde, und die zum Werterhalt, zur Wertsteigerung der Immobilien und der zu erzielenden Miethöhe beitrage.

Unklare Erfolgschancen der Initiative

Für Mietverhältnisse, die vor einem eventuellen Inkrafttreten eines bundesweiten "Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetzes" entstanden sind, soll eine Übergangsfrist gelten, schreibt die Finanzverwaltung weiter. Allerdings ist noch unklar, welche Erfolgschancen die Initiative im Bundesrat haben wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen