Antragsberechtigte

Ab dem 1.9.2018 können Bürger des Freistaats Bayern für knapp 16 Monate von der Bayerischen Eigenheimzulage profitieren. Der Freistaat vergibt diese Förderung für Bürger, die sich innerhalb des Freistaats Wohnungseigentum kaufen, herstellen oder auch bestehenden Wohnraum zu Wohnzwecken erweitern. Bedingung ist, dass das Förderobjekt auch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jedermann, so kommt es weder auf den Familienstand noch auf die Anzahl von Kindern an. Ziel des Freistaats Bayern ist die Förderung von Bürgern mit geringem bis mittlerem Einkommen. Dieses Ziel wird über die nachfolgenden Einkommensgrenzen geregelt: Einpersonenhaushalt 50.000 EUR; Mehrpersonenhaushalt 75.000 EUR; je zum Haushalt gehörenden Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 15.000 EUR zusätzlich. Obwohl das Förderprogramm erst zum 1.9.2018 startete, werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Objekte berücksichtigt, die in dem Zeitraum 1.7.2018 bis 30.8.2018 hergestellt oder angeschafft wurden. Dies gilt auch für genehmigungsfreie Vorhaben.

Programmende: 31.12.2020

Nun ist nicht zwingend Eile geboten. Wer aber dieses Geschenk mitnehmen möchte, der hat hierfür nur bis zum 31.12.2020 Zeit. Denn zu diesem Zeitpunkt soll das Förderprogramm auslaufen.

Bayerisches Baukindergeld

Außerdem gibt es mit dem neuen Bayerischen Baukindergeld Plus nochmals zusätzlich einen Zuschuss, der das Baukindergeld des Bundes von 1.200 EUR um zusätzliche 300 EUR pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren erhöht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen