Sturz von der Bauleiter – Benutzung auf eigene Gefahr

Anlegeleiter

Eine an ein Baugerüst angelegte Anlegeleiter ist kein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 Abs. 1 BGB. Derjenige, der eine Anlegeleiter benutzt, ist selbst für deren Standsicherheit verantwortlich.

(LG Wuppertal, Urteil v. 4.7.2017, 1 O 41/17)

Unfall in der Tiefgarage – Fußgänger auf Abwegen

Tiefgarage

Keine Haftung der Wohnungseigentumsgemeinschaft wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines von ihr in der Tiefgarage betriebenen öffentlichen Parkhauses gegenüber einer Passantin, die bei niederschlagsbedingter Nässe in einem Bereich verunfallt, der für den bestimmungsgemäßen Zutritt durch Fußgänger ersichtlich nicht vorgesehen ist (Ausrutschen auf einem Wasserablaufgitter in der als solche deutlich kenntlich gemachten Ausfahrt für die parkenden Kraftfahrzeuge zum Verlassen der Tiefgarage).

(LG Heidelberg, Urteil v. 28.7.2017, 3 O 128/17)

Vorrangige Sicherungspflicht des Gaststättenpächters

Gaststättenpächter

Der Verpächter einer Gaststättenanlage bleibt bzgl. einer Gefahrenstelle, die sich aus dem baulichen Zustand der Außenanlagen ergibt, grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig.

Ergibt sich die abhilfebedürftige Gefahrenstelle aber nicht aus der baulichen Gestaltung an sich, sondern aus der konkreten Art der Nutzung des Außenbereichs durch den Pächter, tritt in der Regel die Verkehrssicherungspflicht desjenigen in den Vordergrund, der die drohende Gefahr vor Ort beherrschen kann.

(OLG Hamm, Urteil v. 24.2.2017, 7 U 76/16)

Umgestürzter Baum – Wann haftet der Eigentümer?

Scheinakazie

Der Verkehrssicherungspflichtige ist erst zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung eines Baumes verpflichtet, wenn besondere Umstände sie angezeigt sein lassen. War eine Scheinakazie bereits zum Zeitpunkt der letzten Baumkontrolle im Wurzelbereich erheblich geschädigt und hätte dies von einem fachkundigen Kontrolleur ohne Weiteres erkannt werden können, wäre die Vornahme weiterer baumpflegerischer Maßnahmen geboten gewesen. Es ist fachlich bekannt, dass Scheinakazien – auch relativ junge Bäume – zu Stockfäule im Bereich des Wurzelstocks und des Stammfußes neigen.

(OLG Köln, Urteil v. 11.5.2017, 7 U 29/15)

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