Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören insbesondere die folgenden Aufwendungen:

Abbruchkosten und Restwert: Herstellungskosten, wenn das Gebäude technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbraucht war.[1]

Ablösung (Garagenstellplätze) der Verpflichtung zum Bau von Einstellplätzen an die Gemeinde, wenn die geforderte Zahl von Garagen nicht errichtet wird bzw. nicht genügend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden.[2]

Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.[3]

Abstandszahlungen, die in Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Gebäudes an einen Mieter für die vorzeitige Räumung oder zur Ablösung von Nutzungsrechten Dritter (z. B. Wohn- oder Nießbrauchsrecht) an einem abzubrechenden Gebäude bezahlt werden.[4]

Alarmanlagen gehören zu den Herstellungskosten.[5]

Anlagen zur Ableitung von Abwässern: Herstellungskosten, soweit die Aufwendungen auf die Hausanschlusskosten einschließlich der Kanalanstichgebühr entfallen, die der Bauherr für die Herstellung der Zuleitung vom Gebäude zum öffentlichen Kanal bezahlt.

Anschlusskosten an das Stromversorgungsnetz, das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung.

Antennen (Gemeinschaftsantennen).

Arbeitslöhne: Soweit Arbeitslöhne bezahlt werden, gehören sie inkl. aller Nebenabgaben (Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaft etc.) zu den Herstellungskosten. Der Wert der eigenen Arbeitsleistung rechnet nicht zu den Herstellungskosten.

Architektenhonorar für Planung, Bauausschreibung, Bauleitung etc., auch für Änderungen des Bauplans.

Asphaltierung der Einfahrt und der Zufahrtswege.

Badezimmerausstattung (Badewanne, Dusche, Duschkabine, Bidet, WC, Waschbecken, Badezimmeröfen, Armaturen); nicht zu den Herstellungskosten rechnen die Aufwendungen für Einbaumöbel.

Balkongeländer aus Holz, Kunststoff oder Metall.

Bauarbeiten jeglicher Art (Erdaushub, Rohbau, Innen- und Außenputz, Dachstuhl, Dachdeckerarbeiten etc.).

Bauberufsgenossenschaft: Beiträge gehören zu den Herstellungskosten.

Baubetreuungskosten sind Herstellungskosten, soweit es sich nicht um Finanzierungskosten (Werbungskosten) handelt.

Baumängelbeseitigung: Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes und in diesem Zusammenhang anfallende Prozesskosten sind Herstellungskosten; das gilt auch, wenn die Mängel erst nach Fertigstellung behoben werden.[6]

Baumaschinen: Wer bei Erstellung seines Hauses Eigenleistungen erbringt und hierfür Baumaschinen (z. B. Betonmischer) und Werkzeug kauft, kann diese Aufwendungen zu den Herstellungskosten rechnen.[7] Anzusetzen sind die Anschaffungskosten abzüglich eines evtl. nach Abschluss der Bauarbeiten erzielten Veräußerungserlöses für die Maschinen etc.

Baumaterial und Baustoffe (Ziegelsteine, Zement, Kalk, Holz, Baustahl etc.).

Bauplangenehmigungsgebühren

Bauüberwachung: Kosten der Bauüberwachung sind Herstellungskosten.[8]

Be- und Entlüftungsanlagen.

Blitzschutzanlagen.

Bodenbeläge: Parkett, PVC, o. Ä., auf Estrich verlegte oder mit dem Untergrund fest verbundene Teppichböden; nicht: lose verlegte Teppichböden und normale Teppiche.

Decken- und Wandvertäfelung gehören m. E. zu den Herstellungskosten; das gilt insbesondere dann, wenn auf einen Feinverputz der entsprechenden Decken und Wände verzichtet wurde.

Dunstabzugshaube, wenn Abluft ins Freie geführt wird, da der Dunstabzug dann als Entlüftungsanlage anzusehen ist.

Aufwendungen für Einbaumöbel gehören nur dann zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind. Die Aufwendungen für eine Einbauküche gehören nur insoweit zu den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten eines Gebäudes, als sie auf die Spüle und den nach der regionalen Verkehrsauffassung erforderlichen Kochherd entfallen.[9]

Einfriedung: siehe unter Umzäunung.

Einstellplätze: siehe oben unter Ablösung der Verpflichtung zum Bau von Einstellplätzen.

Elektroinstallation: ohne Beleuchtungskörper.

Entlüftungsanlagen für Küche und Bad.

Entwässerungsanlagen: siehe oben unter Anlagen zur Ableitung von Abwässern.

Erdarbeiten: Der Aufwand für das Freimachen des Baugeländes von Hecken, Buschwerk und Bäumen, Hangabtragung, Aushub und Abtransport von unbrauchbarem Boden, Lieferung und Einbau von nichtbündigem Boden gehört zu den Herstellungskosten des Gebäudes.[10]

Fahrstuhlanlagen.

Fahrtkosten zum Architekten, zu Behörden, Handwerkern, zur Baustelle und zum Baustoffhändler mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eigenem Pkw 0,30 EUR/je gefahrenem Kilometer bzw. die tatsächlichen höheren Kosten, wenn diese nachgewiesen werden können.[11]

 
Praxis-Tipp

Fahrten laufend aufzeichnen

Zur besseren Glaubhaftmachung gegenüber dem Finanzamt empfiehlt es sich, die Fahrten mit Angabe von Datum, Ort, Grund und Kilometer laufend aufzuzeichnen.

Fenster aus Holz, Metall oder Kunststoff inkl. Verglasung.

Fenstergitter, auch aus Schmiedeeisen.

Fen...

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