Einführung

Die GmbH sollte ausreichend versichert sein. Allerdings muss der Geschäftsführer hier einen Spagat schaffen: Einerseits gilt es, bestehende Risiken abzusichern, andererseits sollen keine Firmengelder für überflüssige Versicherungen verschwendet werden. Und: In beiden Fällen drohen dem Geschäftsführer Haftungsrisiken. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den möglichen Versicherungsschutz und stellt die gängigen gewerblichen Versicherungen vor. So kann der Geschäftsführer überprüfen, ob sein Unternehmen ausreichend und bedarfsgerecht versichert ist.

Die 6 häufigsten Fallen

Der GmbH-Geschäftsführer versichert nicht alle Standorte der GmbH

Grundsätzlich ist jeder sog. Versicherungsort gesondert zu versichern. Vergisst der Geschäftsführer bei Abschluss der Versicherung eine Zweigstelle oder Niederlassung, so besteht für diese kein Versicherungsschutz.

Der Geschäftsführer versichert nicht alle versicherbaren Gefahren

Die üblichen Sachversicherungen beziehen sich auf explizit aufgeführte Gefahren, wie Feuer oder Leitungswasser. Versäumt es der Geschäftsführer, ein zu versicherndes Risiko, z. B. für Elementarschäden wie Überschwemmungen, abzusichern, besteht kein Versicherungsschutz.
→ Kap. 1.5

Der Geschäftsführer vereinbart keine ausreichend hohen Versicherungssummen

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kann es sein, dass die GmbH einen Teil des Schadens selbst tragen muss. Bei einer Unterversicherung ersetzt die Versicherung den Schaden nur anteilig.
→ Kap. 4

Der Geschäftsführer deckt nicht alle Risiken des Geschäftsbetriebs ab

Beispielsweise vergisst der Geschäftsführer die Versicherung von Unterbrechungsschäden, obwohl dies für die GmbH sinnvoll ist. Oder er versäumt es, Waren gegen Transportrisiken oder gegen Einbruchdiebstahl zu versichern. Oder die GmbH erleidet Forderungsausfälle, die ggf. durch eine Kreditversicherung hätten vermieden werden können. Im Einzelfall kann es auch geboten sein, Cyber-Risiken abzusichern.
→ Kap. 3

Der Geschäftsführer überschätzt den Umfang von Versicherungen

Der Versicherungsschutz kann nicht alle unternehmerischen Risiken abdecken. So sind z. B. Produkthaftpflichtrisiken nicht vollständig über die normale Betriebshaftpflicht versichert, sondern müssen gesondert versichert werden. Auch Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht nicht oder nur eingeschränkt versichert.
→ Kap. 1-3

Der Geschäftsführer nimmt keine professionelle Beratung in Anspruch

Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich. Mit professioneller Hilfe, z. B. durch einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater, können Prämien gespart und der Versicherungsschutz optimiert werden.
→ Kap. 5

1 Basics 1: Versicherung der Sachwerte

Vor allem das Betriebsvermögen (Sachwerte) der GmbH muss ausreichend versichert sein. Zum Betriebsvermögen gehören eine Vielzahl von Gegenständen, z. B.

  • Maschinen,
  • kaufmännische und technische Betriebseinrichtung,
  • Kraftfahrzeuge,
  • Gebäude,
  • Waren und
  • Vorräte.

Hier muss der Geschäftsführer für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Überblick über die wichtigsten Sachwert-Versicherungen:

  • Wichtig ist die Versicherung der Betriebsgebäude durch eine ausreichend bemessene Gebäudeversicherung. Diese sollte sich nicht nur auf Feuerschäden beschränken, sondern auch andere Risiken abdecken, wie Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden oder Rohrbrüche. Zudem sollte die Gebäudeversicherung weitere Elementarschäden, z. B. durch Überschwemmung oder Rückstau, mitversichern. Auch lassen sich meist mit Ausschlüssen und geringeren Deckungssummen sog. unbenannte Gefahren einbeziehen, die vor Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse schützen sollen.
  • Für die kaufmännische und technische Betriebsausstattung sowie für Waren und Vorräte eignen sich Geschäftsversicherungen (Inhaltsversicherungen), die auch Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser usw. gewähren.
  • Bei den Inhaltsversicherungen kann zusätzlich eine Absicherung gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sinnvoll sein.
  • Weitere Versicherungen, wie Elektronik- und Maschinenversicherungen, die zu den technischen Versicherungen gehören, sind i. d. R. ebenfalls sinnvoll und deren Abschluss wird empfohlen.

1.1 Kaskoversicherung

Kraftfahrzeuge sind über eine Kaskoversicherung gegen Sachschäden und Verlust versichert. Der Geschäftsführer sollte darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit nach Möglichkeit mitversichert ist. Für Neufahrzeuge wird zumindest für die ersten Monate eine Neuwertversicherung angeboten.

 
Praxis-Beispiel

Kaskoversicherung

Der Geschäftsführer überfährt mit dem Dienstfahrzeug eine rote Ampel, es kommt zu einem Verkehrsunfall. Der Kaskoversicherer will die Kaskoentschädigung für das Fahrzeug der GmbH in Höhe von 50.000 EUR um 50 % kürzen, weil der Geschäftsführer einen "qualifizierten Rotlichtverstoß" begangen hat.

Hätte der Geschäftsführer grobe Fahrlässigkeit mitversichert, könnte sich der Versicherer nicht auf eine teilweise Leistungsfreiheit berufen. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer seine Leistungen bei grober Fahrlässigkeit kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Die Kürzung wird nach d...

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