Soweit in diesem Gesetz Vorschriften für den Vorstand oder den Aufsichtsrat getroffen sind und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen Organe mit dieser Bezeichnung nicht besitzen, tritt an die Stelle des Vorstands das entsprechende Geschäftsführungsorgan und an die Stelle des Aufsichtsrats das entsprechende Überwachungsorgan.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Versicherungs Glossar. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen