Mitte 2020 wurde auf Initiative der Stiftung Verantwortungseigentum von einer Gruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtlern ein Gesetzesentwurf für eine "GmbH mit gebundenem Vermögen" vorgelegt. Bei dieser Spielart der GmbH soll die Verwirklichung der unternehmerischen Ziele im Mittelpunkt stehen. Hierzu sollen zwei wesentliche Charakteristika dienen: Zum einen sollen Gewinne stets zu thesaurieren sein und niemals ausgeschüttet werden können (Vermögensbindung). Zum anderen soll durch besondere Regelungen sichergestellt werden, dass der Gesellschafterkreis nur aus solchen Personen besteht, die diese Werte und Ideen teilen ("Fähigkeiten- und Wertefamilie").

Die Idee der GmbH-gebV stieß auch in der Politik auf Interesse und findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag wieder. Das Bundesjustizministerium (BMJ) erarbeitet derzeit mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) ein Eckpunktepapier zur Umsetzung. Offen ist, ob es sich bei der GmbH-gebV um eine Rechtsformvariante der GmbH oder doch um eine eigenständige Gesellschaftsform handeln soll.

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